Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  27.  1915.  157

819.

Die  Kosten  des  Verfahrens  sind  vom  Antragsteller  zu  tragen;  sie  können
bei  der  Festsetzung  des  Ubernahmepreises  berücksichtigt  werden.  Bare  Auslagen
  sind,  soweit  erforderlich,  von  den  Kommissaren  vorschußweise  zu  leisten.
Gebühren  werden  nicht  erhoben.

8  20.

Auf  Anordnung  des  unterzeichneten  Ministeriums  hat  die  Einleitung
eines  Verfahrens  aus  8  2  des  Gesetzes  auch  ohne  einen  Antrag  nach  8  6
Absatz  1  dieser  Bekanntmachung  zu  erfolgen.

In  diesem  Falle  finden  die  vorstehenden  Vorschriften  mit  der  Maßgabe,
daß  an  die  Stelle  des  Antragstellers  der  Erwerber  tritt,  entsprechende  Anwendung;
  nicht  anwendbar  sind  die  Bestimmungen  über  die  Festsetzung  und
Fälligkeit  von  Abschlagszahlungen  sowie  8  17.

§  21.
Für  die  Enteignung  von  Vorräten  nach  der  Bundesratsverordnung  vom
25.  Januar  1915  über  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Brotgetreide  und
Mehl  —  RGBl.  S.  35  —  gelten  deren  Bestimmungen  und  die  Vorschriften
der  Ausführungsverordnung  vom  26.  Januar  1915  —  Rbl.  Nr.  11  —.
Schwerin,  den  6.  Februar  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

(2)  Bekanntmachung  vom  15.  Februar  1915,  betreffend  zahnärztliche  Vorprüfung
Der  Vorsitzende  der  zahnärztlichen  Vorprüfungskommission  zu  Rostock  ist  ermächtigt
  worden,  den  Studierenden  der  Zahnheilkunde,  die  gegenwärtig  im
dritten  Semester  stehen  und  voraussichtlich  im  Monat  März  zum  Heeresdienst
eingezogen  werden,  die  Ablegung  der  zahnärztlichen  Vorprüsung  schon  am
Schlusse  des  gegenwärtigen  Wintersemesters  zu  gestatten,  vorausgesetzt,  daß
die  betreffenden  Studierenden  im  übrigen  alle  Zulassungsbedingungen  erfüllen.

Schwerin,  den  15.  Februar  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Medizinalangelegenheiten.
Im  Auftrage:  Mühlenbruch.

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