Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 37. 1915. 
204 
Die Inhaber von Brotkarten werden auf- 
gefordert, in dem Verbrauch von Brot möglichst 
sparsam zu sein und die nicht verbrauchten 
Kartenabschnitte bei nächster Ausgabe von 
Karten zurückzugeben, da solche Ersparnisse 
dem Kommunalverbande zugute kommen und 
dem Reichsinteresse dienen. Die Ausgabe neuer 
Karten wird durch Rückgabe alter Karlenab-= 
schnitte nicht vermindert. 
Schwerin, den 22. Februar 1915. 
Landesbehörde für Volksernährung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.