Nr. 37. 1915.
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Die Inhaber von Brotkarten werden aufgefordert,
in dem Verbrauch von Brot möglichst
sparsam zu sein und die nicht verbrauchten
Kartenabschnitte bei nächster Ausgabe von
Karten zurückzugeben, da solche Ersparnisse
dem Kommunalverbande zugute kommen und
dem Reichsinteresse dienen. Die Ausgabe neuer
Karten wird durch Rückgabe alter Karlenab-=schnitte
nicht vermindert.
Schwerin, den 22. Februar 1915.
Landesbehörde für Volksernährung.