Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  37.  1915.

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Die  Inhaber  von  Brotkarten  werden  aufgefordert,
  in  dem  Verbrauch  von  Brot  möglichst
sparsam  zu  sein  und  die  nicht  verbrauchten
Kartenabschnitte  bei  nächster  Ausgabe  von
Karten  zurückzugeben,  da  solche  Ersparnisse
dem  Kommunalverbande  zugute  kommen  und
dem  Reichsinteresse  dienen.  Die  Ausgabe  neuer
Karten  wird  durch  Rückgabe  alter  Karlenab-=schnitte
  nicht  vermindert.

Schwerin,  den  22.  Februar  1915.
Landesbehörde  für  Volksernährung.