Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 39. 1915. 219 
Anlage D 
Die Anderungen sind gesperrt gedruckt. der Bundesratsbestimmungen 
—.— 
vom 25. Juni 1908. 
Verzeichnis der verkehrsbezirke. 
I. Deutsches Reich. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Ostpreußen. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Westpreußen sowie die Weichsel in der 
Provinz Posen. 
Die Oder und ihre Nebenarme in der Provinz Pommern bis zur Leuchtbake 
an der Königsfahrt. 
Die anderen Wasserstraßen in der Provinz Pommern. 
Die Wasserstraßen in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und 
Strelitz (mit Ausnahme der Elbe zu 0). 
Die Elbe im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und in der Provinz 
Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Elbe zu ga und b). 
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Schleswig-Holstein (mit Ausnahme 
der Elbe zu 6 und Za und b), im Fürstentum Lübeck und in der Hansestadt 
Lübeck. 
Die Elbe von Geesthacht am rechten Ufer und Obermarschacht am linken Ufer 
einschließlich bis Falkenthal unterhalb Blankenese am rechten Ufer einschließlich 
und bis zur Estemündung am linken Ufer ausschließlich, nebst den zwischen 
Norder= und Süderelbe sowie den innerhalb dieser Elbstrecke in die Elbe ein- 
mündenden Zuflüssen. 
Die Unterelbe unterhalb Falkenthal am rechten Ufer und der Estemündung am 
linken Ufer einschließlich bis zur Mündung sowie die Schwinge bis Stade ein- 
ließlich. 
Süepuich. Staatsgebiet bis zur Einmündung der Lesum in die Weser. 
Die Unterweser von der Einmündung der Lesum bis zur Mündung. 
Die Ems und der Dortmund--Ems-Kanal von unterhalb Papenburg bis Emden 
einschließlich. ç 
Die Elbe nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der Pro- 
vinz Sachsen bis Obermarschacht ausschließlich. ç " 
Die Weser nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover bis Bremen, im Herzog- 
tum Braunschweig, im Regierungsbezirke Cassel und im Fürstentum Schaum- 
burg-Lippe. (Ems-Weser-Kanal mit Zweigkanälen s. Bez. 114.) 
  
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal nebst Zuflüssen und Kanälen in der 
Fenwoi Hannover von der Grenze der Provinz Westfalen bis Papenburg ein- 
ießlich. 
Der Ems-Weser-Kanal mit den Zweigkanälen in der Pro- 
vinz Hannover, dem Kreise Grafschaft Schaumburg (Re-
	        
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