Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 83. 457 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 5. Juni 1915. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf des Landsturms. (21 Be- 
kanntmachung, betreffend die Unterweisung der Schüler über die Ziele 
der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 3. Juni 1915, betreffend den Aufruf des Landsturms. 
Die Ortsobrigkeiten werden hierdurch auf die Kaiserliche Verordnung, be- 
treffend den Aufruf des Landsturms, und die zugehörige Bekanntmachung vom 
28. v. Mts. (Reichs-Gesetzbl. Seite 319) hingewiesen mit der Aufforderung, 
für die ungesäumte Veröffentlichung in ortsüblicher Weise Sorge zu tragen. 
Schwerin, den 3. Juni 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 31. Mai 1915, betreffend die Unterweisung der 
Schüler über die Ziele der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten. 
Von dem Professor Dr. Biesalski in Berlin-Zehlendorf ist eine Schrift 
über Kriegskrüppelfürsorge herausgegeben, welche von dem Geschäftsführenden 
Ausschuß des Landesausschusses für Kriegsbeschädigte in Mecklenburg-Schwerin 
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