Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

Reichs-Gesetzblatt.

 Nr. 10.

Inhalt:  Bekanntmachung  über  die  Verlegung  der  deutsch-dänischen  Grenze  an  der  Norderau  und  der
Kjärmühlenau.  S.  49.

 

 

 

 

 

(Nr.  2842.)  Bekanntmachung  über  die  Verlegung  der  deutsch-dänischen  Grenze  an  der  Norderau
  und  der  Kjärmühlenau.  Vom  13.  Februar  1902.

Der  Gebietsaustausch  zwischen  Preußen  und  Dänemark,  zu  dem  das  Reich
mit  Gesetz  vom  22.  Januar  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.  1902  S.  32)  seine  Zustimmung
ertheilt  hat,  ist  nach  Maßgabe  des  nachstehend  abgedruckten,  in  Kopenhagen  am
12.  Februar  1900  mit  Dänemark  abgeschlossenen  Vertrags  zur  Ausführung  gelangt.

Der  Vertrag  ist  ratifizirt  worden;  der  Austausch  der  Ratifikations-Urkunden
hat  in  Kopenhagen  am  11.  d.  M.  stattgefunden.  Die  im  Artikel  9  Abs.  1  des
Vertrags  vorgesehene  Frist  war  vor  ihrem  Ablauf  im  Einverständnisse  mit  der
Königlich  dänischen  Regierung  um  ein  Jahr  verlängert  worden.

Die  in  den  Artikeln  4  bis  7  des  Vertrags  zur  Ausgleichung  der  beiderseitigen
  Tauschflächen  vereinbarte  Verlegung  der  Kjärmühlenau  ist  erfolgt  und  in
den  Karten,  die  den  beiden  Ausfertigungen  des  Vertrags  beigeheftet  sind,  ersichtlich
gemacht.  Die  im  Artikel  7  vorgesehene  Verhandlung  ist  von  den  beiderseitigen
Kommissaren  in  Kjärmühlenau  am  26.  Juli  v.  J.  zufgenommen  worden.

Berlin,  den  13.  Februar  1902.

Der  Reichskanzler.

Graf  von  Bülow.

 

Reichs-Gesetzbl.  1902.  14

Ausgegeben  zu  Berlin  den  20.  Februar  1902.