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Nr. 106. 1915. 621
Als Sicherungen sind bei A.E.G.-System zu verwenden:
bis 25 Amp. Normal-Elemente Größe E II
von 25— 60 „ « » » *rT System Geadul
von 60—100 „ „ „ „ ElV
Bei größeren Stromstärken wird auf Anfrage von Fall zu Fall entschieden.
Als Sicherungspatronen sind nur solche für 500 Volt und zwar bis 60 Amp. zu
verwenden.
*s 12.
Die Motoren müssen in bezug auf Ausführung den Vorschriften der Maschinen-
normalien des V.D.E. genügen.
Wechselstrommotoren (Einphasen-Motoren) sind nur bis ¼ P8. Leistung zulässig.
Motoren höherer Leistung müssen Drehstrom-Motoren (Dreiphasen-Motoren) sein.
Motoren mit Kurzschlußanker sind nur bis 2 P8. zugelassen. Alle größeren Mo-
toren sind mit Schleifringanker zu versehen. Die Einicha tstromstärke der Kurzschluß-
anker-Molore darf das 2½fache der normalen Vollaststromstärke nicht überschreiten. Das
Werk kann für Motoren, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, den Anschluß
verweigern bezw. den Betrieb solcher Motoren untersagen.
Alle Motoren mit Schleifringanker müssen Anlaßwiderstände für Anlauf mit
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voller Belastung haben.
Sicherungen sind bei Motoren mit Kurzschlußanker für 2½fache, bei den übrigen
Motoren für 1½fache Betriebsstromstärke zu bemessen.
Für den Anschluß von Motoren mit stark wechselnder Belastung, wie z. B. Mo-
loren für Fahrstühle, Aufzüge, Krane usw. behält sich das Werk weitere besondere Be-
stimmungen vor, die sich zur Beschränkung der Anlaufstromstärke und des allmählichen
Abfallens des Betriebsstromes beim Ausschalten auf die Ausbildung und Schaltung der
Aulaß= und Regulierapparate erstrecken. «
Motoren über 2 PS. und Apparaten über 10 Amp. Stromverbrauch sind Ampere-
meler dauernd vorzuschalten. Bei transportablen Motoren sind Ausnahmen zulässig.
Motoren in Dreschwagen sind jedoch stets mit Amperemeter zu versehen.
Alle Motoren über 10 Amp. Stromverbrauch sind mit Nullspannungsausschaltern
zu versehen. Sind mehrere Motoren in einer Anlage vorhanden, so genügt ein allen
Motoren vorgeschalteter Nullspannungsausschalter.
Motoren in Dreschwagen sind mit Nullspannungs= und Maximalschutz zu versehen.
In Betrieben, die nicht direkt feuergefährlich sind, in denen jedoch explosible
Staubmengen auftreten, sind gekapselte oder aber bei Luftzuführung von außen ven-
tiliert gekapselte Motoren zu verwenden. ·
Dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe bei Vorhandensein von explosiblen
Staubmengen, wenn es nicht möglich ist, die Motoren hinsichtlich ihrer Aufstellung
vor großen Staubmengen zu schügzen.
.Transportable Motoren lud nur zulässig, wenn an der Steckdose eine Ausschalter-
vorrichtung angebracht ist, welche das Bedienen der Steckdose in spannungslosem Zu-
stande gestattet. ·
Sämtliche Apparate, Steckdosen, Schalter usw., in denen 2 Phasenleitungen ange-
schlossen sind, müssen für Spannungen von mindestens 380 Volt konstruiert sein.
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