Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  8.  31

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  18.  Januar  1915.
Inhalt:

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung,  betreffend
  Einigungsämter  vom  15.  Dezember  1914.

 

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  16.  Januar  1915  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung,
  betreffend  Einigungsämter  vom  15.  Dezember  1914.

Auf  Grund  des  §  6  der  Bundesratsverordnung  betreffend  Einigungsämter,
vom  15.  Dezember  1914  (REl.  S.  511)  wird  für  das  hiesige  Großherzogtum

  folgendes  bestimmt:
1.

Das  Ministerium  des  Innern  trifft  die  Anordnung  nach  §  1  der  Verordnung
  auf  Antrag  der  Obrigkeiten,  in  deren  Bezirk  Einigungsämter  nach
Maßgabe  der  Stadt=  bezw.  Gemeindeverfassungen  errichtet  worden  sind.

Der  Antrag  muß  enthalten:

1.  eine  Darlegung  über  die  Verfassung  des  Einigungsamts  sowie
über  etwaige  Verfahrensvorschriften,
2.  die  Bezeichnung  des  Vorsitzenden  oder  seines  Vertreters  (§  2  dieser
Bekanntmachung),
3.  die  Mitteilung  von  den  für  die  finanzielle  Förderung  der  Einigungstätigkeit
  in  Aussicht  genommenen  Maßnahmen.
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