Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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MAr.  7.

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meckhlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  15.  Jannar  1916.

 

 

 

Inhalt:
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Nußbaumholz.

II.  Abteilung.
——  ——  —

(1)  Bekanntmachung  vom  15.  Januar  1916,  betreffend  Nußbaumholz.

Nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen  stellv.  Generalkommandos  des
IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage,  betreffend  „Beschlagnahme  und
Bestandserhebung  von  Nußbaumholz  und  stehenden  Nußbäumen“,  wird  hiermit
  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Die  Meldescheine  nebst  Briefumschlägen  sind  gemäß  §  6  Absatz  1  der
Bekanntmachung  bei  der  zuständigen  Kreisbehörde  für  Volksernährung  anzufordern.


Den  Kreisbehörden  wird  die  Aufsicht  über  die  Durchführung  der  Vorschriften
  der  Bekanntmachung  hiermit  übertragen.

Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Anordnung
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen  und  die  Durchführung  auch
ihrerseits  zu  überwachen.

Schwerin,  den  15.  Januar  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.