Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Nr.  10.

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  20.  Januar  1916.

 

Inhalt.  "  .

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  über
Käse  vom  13.  Januar  1916.  (2)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der
Bundesratsverordnung  vom  6.  Januar  1916,  betreffend  Saatkartoffeln.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  Anderung  der  Anordnungen  vom
25.  September  1915  zu  der  Bekanntmachung  über  zuckerhaltige  Futtermittel
  vom  25.  September  1915.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend
Arbeitszeit  in  Lumpen-Reißereien.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  mit
Kraft  angetriebene  Maschinen  für  Konfektionsarbeit.

 

(1)  Bekanntmachung  vom  18.  Januar  1916  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung
  über  Käse  vom  13.  Januar  1916.

Zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  über  Käse  vom  13.  Januär  1916
—  R#Bl.  S.  31  —  wird  bestimmt:
J.
Die  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu  Schwerin  ist  die  höhere  Verwaltungsbehörde;
  auch  werden  von  ihr  die  behördlichen  Verrichtungen  aus  §  3
Absatz  1  Satz  1  und  Absatz  2  und  aus  §  4  der  Bundesratsverordnung  wahrgenommen.


II.
Zuständige  Behörde  ist  die  Ortsobrigkeit,  abgesehen  vom  ritterschaftlichen
Gebiet,  in  welchem  die  Verrichtungen  dieser  Behörde  dem  Kommissar  des  ritter-14