Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Nr. 11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 20. Jannar 1916. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Drogen und Erzeugnisse aus Drogen. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Musterung der österreichischen und un- 
garischen Landsturmpflichtigen sowie der bosnisch-herzegowinischen Dienst- 
pflichtigen. 
  
  
II. Abteilung. 
— — 
(1) Bekanntmachung vom 20. Januar 1916, betreffend Drogen und Erzeug- 
nisse aus Drogen. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom 20. Januar d. Is., betreffend Bestandserhebutg 
und Lagerbuchführung von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen, wird hiermit 
zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der An- 
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu 
überwachen. 
Schwerin, den 20. Januar 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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