Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  18.  95

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-  Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  31.  Januar  1916.

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Vieh  und  Fleisch.

 

(1)  Bekanntmachung  vom  29.  Januar  1916  über  den  Verkehr  mit  Bieh  und
Fleisch.

Das  unterzeichnete  Ministerium  erläßt  auf  Grund  der  §§  12,  15  Abs.  3  der
Bundesratsverordnung  vom  25.  September/  4.  November  1915  über  die  Errichtung
  von  Preisprüfungsstellen  und  die  Versorgungsregelung  folgende  Anordnungen:


81.

Für  das  Großherzogtum  wird  eine  Zentralstelle  zur  Überwachung  und
Regelung  des  Verkehrs  mit  Vieh  und  Fleisch  errichtet.  Die  Obliegenheiten  dieser
Zentralstelle  werden  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu  Schwerin  übertragen.


Derselben  wird  für  diesen  Geschäftskreis  ein  Beirat  beigeordnet,  dessen
Mitglieder  vom  unterzeichneten  Ministerium  ernannt  werden.

Ziffer  10  der  Ausführungsbekanntmachung  vom  22.  Oktober  1915  —
Rbl.  Nr.  168  —  ist,  wie  besonders  bemerkt  wird,  auch  im  Geltungsbereich
der  vorliegenden  Bekanntmachung  anwendbar.

Für  Pferde,  Ziegen,  Wild,  Geflügel  und  das  Fleisch  dieser  Tiergattungen
gelten  die  Bestimmungen  dieser  Bekanntmachung  nicht.

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