Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Nr. 20. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Ichwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 1. Februar 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Anfertigung und Aushändigung 
militärischer Urkunden oder Vordrucke. (2) Bekanntmachung, betreffend 
Verbot von Ausverkäufen usw. für Web= und Wirkwaren. (3) Be- 
kanntmachung, betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanz- 
lichen Spinnstoffen. 
II. Abteilung. 
  
(1) Bekanntmachung vom 28. Januar 1916, betreffend die Anfertigung und 
Aushändigung militärischer Urkunden oder Vordrucke. 
Nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkom- 
mandos IX. Armeekorps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 28. Januar 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
IIIb. Nr. 4183/650. Nr. 162. Altona, den 19. Januar 1916. 
Anfertigung und Aushändigung militärischer Urkunden 
oder Vordrucke. 
Wer es unternimmt, ohne schriftlichen, mit Siegel= oder Stempelabdruck ver- 
sehenen und ordnungsmäßig unterschriebenen Auftrag einer Militärbehörde 
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