Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Nr.  20.

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Ichwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  1.  Februar  1916.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Anfertigung  und  Aushändigung
militärischer  Urkunden  oder  Vordrucke.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend
Verbot  von  Ausverkäufen  usw.  für  Web=  und  Wirkwaren.  (3)  Bekanntmachung,
  betreffend  Bestandserhebung  von  tierischen  und  pflanzlichen
  Spinnstoffen.

II.  Abteilung.

 

(1)  Bekanntmachung  vom  28.  Januar  1916,  betreffend  die  Anfertigung  und
Aushändigung  militärischer  Urkunden  oder  Vordrucke.

Nachstehend  abgedruckte  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
  IX.  Armeekorps  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  28.  Januar  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

IIIb.  Nr.  4183/650.  Nr.  162.  Altona,  den  19.  Januar  1916.

Anfertigung  und  Aushändigung  militärischer  Urkunden
oder  Vordrucke.

Wer  es  unternimmt,  ohne  schriftlichen,  mit  Siegel=  oder  Stempelabdruck  versehenen
  und  ordnungsmäßig  unterschriebenen  Auftrag  einer  Militärbehörde

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