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Nr. 20.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Ichwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 1. Februar 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Anfertigung und Aushändigung
militärischer Urkunden oder Vordrucke. (2) Bekanntmachung, betreffend
Verbot von Ausverkäufen usw. für Web= und Wirkwaren. (3) Bekanntmachung,
betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen
Spinnstoffen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 28. Januar 1916, betreffend die Anfertigung und
Aushändigung militärischer Urkunden oder Vordrucke.
Nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
IX. Armeekorps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 28. Januar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
IIIb. Nr. 4183/650. Nr. 162. Altona, den 19. Januar 1916.
Anfertigung und Aushändigung militärischer Urkunden
oder Vordrucke.
Wer es unternimmt, ohne schriftlichen, mit Siegel= oder Stempelabdruck versehenen
und ordnungsmäßig unterschriebenen Auftrag einer Militärbehörde
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