Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 39. 198 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. März 1916. 
Inhalt: 
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gewährung von Gehaltsvorschüssen an 
die Beamten der landesherrlichen Verwaltung zur Erwerbung von 
Schuldverschreibungen der vierten Deutschen Reichsauleihe. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Verhalten gegen Kriegsgefangene. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Verbot der Werbung für die Interessen gleich- 
geschlechtlich empfindender Menschen. (4) Bekanntmachung, betreffend 
Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel. (5) Bekanntmachung, 
betreffend landesherrliche Genehmigung der Auguste Steinlein-Stiftung in 
Malchow. (6) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung 
der Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 2. März 1916, betreffend Gewährung von Gehalts- 
vorschüssen an die Beamten der landesherrlichen Verwaltung zur Erwebung 
von Schuldverschreibungen der vierten Deutschen Kriegsanleihe. 
Das Staatsministerium hat beschlossen, den Beamten der landesherrlichen Ver- 
waltung zur Erwerbung von 5 igen Schuldverschreibungen der vierten 
Deutschen Kriegsanleihe Gehaltsvorschüsse nach folgenden Grundsätzen gewähren 
zu lassen: 
1. Für die Beamten, die sich an der vierten Kriegsanleihe beteiligen 
wollen, kann die Zeichnung und die Zahlung des Zeichnungspreises bis zum 
Betrage von 1000 “ — zu vergl. jedoch Ziffer 2 — durch die Großherzog= 
liche Renterei zu Schwerin, für die Bamten der Eisenbahnverwaltung jedoch 
durch die Großherzogliche Eisenbahnhauptkasse zu Schwerin vermittelt werden. 
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