Nr. 39. 198
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. März 1916.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gewährung von Gehaltsvorschüssen an
die Beamten der landesherrlichen Verwaltung zur Erwerbung von
Schuldverschreibungen der vierten Deutschen Reichsauleihe. (2) Bekannt-
machung, betreffend Verhalten gegen Kriegsgefangene. (3) Bekannt-
machung, betreffend Verbot der Werbung für die Interessen gleich-
geschlechtlich empfindender Menschen. (4) Bekanntmachung, betreffend
Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel. (5) Bekanntmachung,
betreffend landesherrliche Genehmigung der Auguste Steinlein-Stiftung in
Malchow. (6) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 2. März 1916, betreffend Gewährung von Gehalts-
vorschüssen an die Beamten der landesherrlichen Verwaltung zur Erwebung
von Schuldverschreibungen der vierten Deutschen Kriegsanleihe.
Das Staatsministerium hat beschlossen, den Beamten der landesherrlichen Ver-
waltung zur Erwerbung von 5 igen Schuldverschreibungen der vierten
Deutschen Kriegsanleihe Gehaltsvorschüsse nach folgenden Grundsätzen gewähren
zu lassen:
1. Für die Beamten, die sich an der vierten Kriegsanleihe beteiligen
wollen, kann die Zeichnung und die Zahlung des Zeichnungspreises bis zum
Betrage von 1000 “ — zu vergl. jedoch Ziffer 2 — durch die Großherzog=
liche Renterei zu Schwerin, für die Bamten der Eisenbahnverwaltung jedoch
durch die Großherzogliche Eisenbahnhauptkasse zu Schwerin vermittelt werden.
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