198 Nr. 39. 1916.
1c. Nr. 20 551. Nr. 450. Altona, den 19. Februar 1916.
Metallenteignung.
Aus einem Schreiben des Kriegsministeriums vom 14. Februar 1916
Nr. M. 749/2. 16. K.R.A. wird folgendes zur Kenntnis gebracht.
Was die Frage des Ausbaues von Wasserschiffen anbetrifft, so wird beabsichtigt,
die Kommunalverbände zu ermächtigen, solche Wasserschiffe auf Widerruf von der Ent-
eignung zu befreien, deren Ausbau einen derart erheblichen Arbeitsaufwand, wie bei-
spielsweise das Niederreißen fast der ganzen Kochmaschine bedingen würde, so daß die
kathächlich durch den Ausbau entstehenden Kosten bei weitem nicht durch die zuge-
billigte Entschädigung gedeckt werden könnten.
V. s. d. st. G.
v. Voß.
(5) Bekanntmachung vom 25. Februar 1916, betreffend landesherrliche Geneh-
migung der Auguste Steinlein-Stiftung in Malchow.
Die Auguste Steinlein-Stiftung in Malchow ist heute Landesherrlich genehmigt
worden.
Schwerin, den 25. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.
(6) Bekanntmachung vom 25. Februar 1916, betreffend landesherrliche Geneh-
migung der Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow.
ie Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow ist heute Landesherrlich ge-
nehmigt worden.
Schwerin, den 25. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.