Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

198 Nr. 39. 1916. 
1c. Nr. 20 551. Nr. 450. Altona, den 19. Februar 1916. 
Metallenteignung. 
Aus einem Schreiben des Kriegsministeriums vom 14. Februar 1916 
Nr. M. 749/2. 16. K.R.A. wird folgendes zur Kenntnis gebracht. 
Was die Frage des Ausbaues von Wasserschiffen anbetrifft, so wird beabsichtigt, 
die Kommunalverbände zu ermächtigen, solche Wasserschiffe auf Widerruf von der Ent- 
eignung zu befreien, deren Ausbau einen derart erheblichen Arbeitsaufwand, wie bei- 
spielsweise das Niederreißen fast der ganzen Kochmaschine bedingen würde, so daß die 
kathächlich durch den Ausbau entstehenden Kosten bei weitem nicht durch die zuge- 
billigte Entschädigung gedeckt werden könnten. 
V. s. d. st. G. 
v. Voß. 
(5) Bekanntmachung vom 25. Februar 1916, betreffend landesherrliche Geneh- 
migung der Auguste Steinlein-Stiftung in Malchow. 
Die Auguste Steinlein-Stiftung in Malchow ist heute Landesherrlich genehmigt 
worden. 
Schwerin, den 25. Februar 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
geistliche Angelegenheiten. 
Langfeld. 
(6) Bekanntmachung vom 25. Februar 1916, betreffend landesherrliche Geneh- 
migung der Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow. 
ie Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow ist heute Landesherrlich ge- 
nehmigt worden. 
Schwerin, den 25. Februar 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
geistliche Angelegenheiten. 
Langfeld. 
 
	        
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