Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 61. s 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 15. April 1916. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Berechnung der Preise der in der Hand- 
verkaufsliste für Krankenkassen Anlage A (Arzneistoffe) aufgeführten 
sogenannten Handverlaufsmittel. (2) Bekanntmachung, betreffend Anord- 
nungen zur Bundesratsverordnung über die Bereitung von Kuchen vom 
16. Dezember 1915. (3) Bekanntmachung über die Einfuhr von Salz- 
heringen usw. (4) Bekanntmachung, betreffend die Durchfuhr von Salz- 
heringen nach den besetzten Gebieten Rußlands. (5) Bekanntmachung 
zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 4. April 1916 über 
eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der 
Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation. (6) Bekanntmachung, 
betreffend die Bekämpfung der Läusegefahr. 
  
II. Abteilung. 
— 
(1) Bekanntmachung vom 5. April 1916, betreffend Berechnung der Preise der 
in der Handverkaufsliste für Krankenkassen Anlage A. (Arzneistoffe) ausge- 
führten sogenannten Handverkaufsmittel. 
Die in der Bekanntmachung vom 8. September 1915, betreffend Anderung der 
Handverkaufsliste für Krankenkassen, hinsichtlich der Preise für Arzneistoffe 
(Rbl. 1915 Nr. 149), veröffentlichte Handverkaufsliste Anlage A (Arzneistoffe) 
tritt vom 15. April d. Is. ab bis auf weiteres außer Kraft. Die Preise für 
die in dieser Handverkaufsliste aufgeführten Arzneistoffe berechnen sich von dem 
genannten Zeitpunkt ab bis auf weiteres nach der jeweilig geltenden Deutschen 
Arzneitaxe beziehungsweise der Ergänzungstaxe des Deutschen Apothekervereins 
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