Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 68. 379 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 25. April 1916. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Zeit des Schulunterrichts im kom- 
menden Sommerhalbjahr. (2) Bekanntmachung, betreffend die Fleisch- 
beschau= und Schlachtungsstatistik. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 18. April 1916, betreffend die Zeit des Schulunter- 
richts im kommenden Sommerhalbjahr. 
it Bezug auf die Verordnung des Bundesrats vom 6. April 1916, durch den 
die gesetzliche Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 gegenüber der mittel- 
europäischen Zeit um eine Stunde vorgelegt wird, macht das unterzeichnete 
Ministerium bekannt, daß sich der Schulunterricht im kommenden Sommer- 
halbjahr nach der neuen Zeit zu richten hat, so daß, wenn z. B. der Unterricht 
bisher um 7 Uhr hat beginnen müssen, er künftig auch nach der neuen 7-Uhr- 
Stunde zu beginnen hat. 
Etwa vorhandene Schuluhren sind rechtzeitig vorzustellen. 
Schwerin, den 18. April 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten 
Langfeld.
	        
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