Nr. 86. 541
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 5. September 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Familienunnterstützungen. (2) Bekannt-
6 machung, betreffend Freigabe von Benzin und Benzol während des
Krieges für nicht militärische Zwecke.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 4. September 1914, betreffend Familien-
unterstlitzungen.
ie Ortsobrigkeiten und Gemeindevorstände werden darauf hingewiesen, daß
die Fürsorge in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 10. August d. Is., be-
treffend Familienunterstützungen, am Orte ihres jetzigen vorübergehenden Auf-
enthalts beim Vorhandensein der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch
solchen Familien zu gewähren sein wird, welche im Verlaufe der kriegerischen
Ereignisse ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort verlassen haben.
Zur Verhütung von Doppelzahlungen ist auf den in den Händen der Fa-
milien befindlichen roten Unterstützungszetteln jedesmal der Zeitraum, für den
gezahlt worden ist, und die Höhe der Zahlung zu vermerken.
Schwerin, den 4. September 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintstertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
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