Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

434 Nr. 77. 1916. 
Wollwäscherei und Kämmerei Döhren-Hannover, Hannover-Döhren, 
Voigtländische Carbonisier-Anstalt A.-G., Grün b. Lengenfeld i./V. 
Kirchhainer Wollwäscherei G. m. b. H., Kirchhain N.-L. 
Ostpreußische Dampfwollwäscherei A.-G., Königsberg i./Ostpr. 
Leipziger Wollkämmerei, Leipzig, 
Bremer Wollwäscherei, Lesum b. Bremen, 
G. A. Weller, Leutersbach b. Kirchberg i./Sa. 
Mylauer Wollkämmerei Georgi u. Co., G. m. b. H., Mylau i./V. 
Wollwäscherei und Carbonisier-Anstalt Neuhütte, Gebrüder Lenk, Neuhütte b. 
Lengenfeld i./V. 
Deutsche Wollentfettung Akt.-Ges., Oberheinsdorf b. Reichenbach i./V. 
Rothenburger Wollwäscherei Carl Heine, Rothenburg a./O. 
Wollwäscherei und Carbonisier-Anstalt Fr. W. Schreiterer, Unterheinsdorf bei 
Reichenbach i./V. 
F. H. Schroth, Wurzen, 
Hamburger Wollkämmerei, Wilhelmsburg, 
R. Dietrich u. Co., Lengenfeld i. /V. 
Den vorstehend aufgeführten Wollwäschereien ist vom 1. April 1916 ab 
eine Erhöhung des Waschlohnes um 7½ Pfg. zugebilligt worden. Sie sind da- 
nach verpflichtet, die Wäsche der zugeführten Wollmengen zu ¼( 0,325 für 1 kg 
auf gewaschenes Gewicht gerechnet, einschließlich Sortierung bis zu 20 vom 
Hundert Unter= und Nebensorten und 0,05 für 1 kg Zuschlag auf gewaschenez 
Gewicht bei Sortierung von mehr als 20 vom Hundert Unter= und Nebensorten 
gerechnet, bei sofortiger Barzahlung ohne jeden Abzug — Verpackung zu Lasten 
des Käufers — zu bewirken. Der Waschlohn ist der Wäscherei vor Ablieferung 
der fertiggewaschenen Wolle von dem Verkäufer der Wolle zu entrichten. 
Die Wäschereien unterstehen der dauernden UÜberwachung durch die Kriegs- 
rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin. 
Schwerin, den 12. Mai 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
) Bekanntmachung vom 16. Mai 1916, betreffend Beschlagnahme und Be- 
standserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art sowie deren 
Höchstpreise. 
Die nachstehenden Bekanntmachungen des Königlichen stellvertretenden General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage,
	        
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