Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 80. 47 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 22. Mai 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
18. Mai 1916 über eine Ernteflächenerhebung. 
  
(1) Bekanntmachung vom 20. Mai 1916 zur Ausführung der Bundesratsverord- 
nung vom 18. Mai 1916 über eine Ernteflächenerhebung. 
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 18. Mai 1916 über eine 
Ernteflächenerhebung — RGl. S. 383 — werden die folgenden Bestimmun- 
gen erlassen: 
1. 
Die Ernteflächenerhebung, welche in diesem Jahre an die Stelle der jähr- 
lichen Anbauerhebung tritt, erfolgt in der Zeit vom 1. bis 20. Juni nach Ge- 
meinden bezw. Gutsbezirken, und zwar im Großherzoglichen Domanium, im 
städtischen Gebiet und im Gebiet der Klosterämter durch die Gemeindevorstände, 
in den nicht gemeindlich verfaßten Ortschaften dieser Gebiete durch die Orts- 
vorsteher und im Gebiet der Ritterschaft durch die Ortsobrigkeiten. 
Die Ortsobrigkeiten haben Sorge zu tragen, daß die Gemeindevorstände 
(Ortsvorsteher) die Ermittelung vorschriftsmäßig ausführen. 
Die Ortsobrigkeiten und Gemeindevorstände (Ortsvorsteher) können sich 
bei der Erhebung der Hilfe besonderer Beauftragten bedienen. Die Mitglieder 
der Gemeindevertretungen sind auf Verlangen der Ortsobrigkeit oder des Ge- 
meindevorstandes verpflichtet, bei der Erhebung behilflich zu sein.
	        
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