Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  93.  549

Negierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Moecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  21.  Juni  1916.

 

 

 

 

 

Inhalt.
Ii.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkehr  in  den  Seebädern.  (2)  Be—
kanntmachung,  betreffend  Briefschmuggelverbot  und  Verpflichtung  zur
Vorlage  von  Schriften  beim  Uberschreiten  der  Reichsgrenze.  (3)  Bekanntmachung,
  betreffend  Einschränkung  des  Fahrradverkehrs.  (4)  Bekanntmachung,
  betreffend  Zulassung  zur  ärztlichen  Prüfung.

 

II.  Abteilung.

 

(1)  Bekanntmachung  vom  16.  Juni  1916,  betreffend  den  Verkehr  in  den  Seebädern.


Nachstehende  Anordnung  des  stellvertretenden  kommandierenden  Generals  wird
hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  16.  Juni  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern
L.  v.  Meerheimb.

III.  Nr.  73  437/5862  Altona,  den  7.  Juni  1916.

Sercbäderverkehr.

 

Der  Küstenstrich  an  der  Nordsee  zwischen  den  Festungsgebieten  von  Cuxhav
Geestemünde  ist  für  den  Seebäderverkehr  gesperrt.  rhaven  und

134