Nr. 3. 15
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 7. Januar 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend verbotenes Photographieren. (2) Bekanntmachung,
betreffend übertriebene Verlustzahlen. 3) Bekanntmachung,
betreffend Verbot von Ausverkäufen für Web= und Wirkwaren. (4) Bekanntmachung,
betreffend Errichtung der „von Klinggräff-Pinnower
Fideikommißstiftung“.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 31. Dezember 1915, betreffend verbotenes Photographieren.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 31. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.