Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  3.  15

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  7.  Januar  1916.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  verbotenes  Photographieren.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  übertriebene  Verlustzahlen.  3)  Bekanntmachung,
betreffend  Verbot  von  Ausverkäufen  für  Web=  und  Wirkwaren.  (4)  Bekanntmachung,
  betreffend  Errichtung  der  „von  Klinggräff-Pinnower
Fideikommißstiftung“.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  31.  Dezember  1915,  betreffend  verbotenes  Photographieren.


Die  nachstehend  abgedruckte  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  wird  hierdurch  zur  allgemeinen
Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  31.  Dezember  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.