Nr. 124. 71
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 8. August 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von
Leder. (2) Bekanntmachung, betreffend die von den Versicherungs-
trägern zu den Kosten der Oberversicherungsämter zu entrichtenden
Pauschbeträge. (3) Bekanntmachung, betreffend Aushändigung von
Postsachen an Kriegsgefangene. (4) Bekanntmachung, betreffend das
Verbot des Zwischenhandels mit Gewehrteilen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 8. Auguft 1916, betreffend Höchstpreise und Beschlag-
nahme von Leder.
Die nachstehende Bekanntmachung des Königlichen
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom
Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder, wird
Kenntnis gebracht.
Die Bekanntmachung vom 15. März 1916, betreffend Leder (Rbl. Nr. 44,
S. 213), wird hierdurch aufgehoben.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu über-
wachen.
Schwerin, den 8. August 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
General=
Tage, betreffend
zur allgemeinen