Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 124. 71 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 8. August 1916. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von 
Leder. (2) Bekanntmachung, betreffend die von den Versicherungs- 
trägern zu den Kosten der Oberversicherungsämter zu entrichtenden 
Pauschbeträge. (3) Bekanntmachung, betreffend Aushändigung von 
Postsachen an Kriegsgefangene. (4) Bekanntmachung, betreffend das 
Verbot des Zwischenhandels mit Gewehrteilen. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 8. Auguft 1916, betreffend Höchstpreise und Beschlag- 
nahme von Leder. 
Die nachstehende Bekanntmachung des Königlichen 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom 
Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder, wird 
Kenntnis gebracht. 
Die Bekanntmachung vom 15. März 1916, betreffend Leder (Rbl. Nr. 44, 
S. 213), wird hierdurch aufgehoben. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu über- 
wachen. 
Schwerin, den 8. August 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
  
  
   
General= 
Tage, betreffend 
zur allgemeinen
	        
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