Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 138. 1916. 851 
Reichskanzlers beschlossen, den Absatz von Dörrgemüse ab 1. September 1916 allgemein 
freizugeben, wenn die nachstehend angeführten Preise nicht überschritten werden: 
I. Der Erzeugerpreis beträgt: 
1. für Steckrüben roh.. fuür 100 kg netto 180,— — 
2. « « gekocht « « « « 195.— 7 
3. „Karoiten ... 288, — „ 
4. „ WMirsingkoahll ,„ „ „ „ 240,— „ 
5. „ Weißkohl „ „ „ „ 180,— „ 
6. „ Grünkohl....„ „ „ „ 220.— „ 
7. „ Rotkohl.... „ „ „ „ 225.— „ 
8. Suppengemüse (Julienne) 
  
5#% I. Sorte (höchstens 30 % Kartoffeln) „ „ „ „ 200,— „ 
b) II. Sorte (höchstens 50 5½% Kartoffeln 7, 7 7. » 185,— 11 
) III. Sorte (höchstens 60 % Kartoffeln 
9. für Spinat . „ „ „ 340,— „ 
10. „ Zwieben „„ „ „ „ 365,— „ 
11. 7 grüne Bohnen 7 7 7 7 480— -*2 
II. Die Preise gelten für sorgfältig und sauber geputzte, sachgemäß getrocknete 
Ware, blanchiert oder nicht blanchiert unverpackt und frei Empfangsstation. 
III. Für Verpackung in Säcken ist ein Aufschlag von 8 — für je 100 kg (für 
4 Säcke zu 25 kLg oder 2 Säcke zu 50 kg), für Kistenpackung ein Aufschlag von 10 = 
fler je 100 kg zulässig. 
IV. Für abfallende Ware darf nur ein entsprechend niedrigerer Preis gefordert 
werden, bei Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht. über seine Zusammensetzung 
und das von ihm einzuschlagende Verfahren bleiben nähere Bestimmungen vorbehalten. 
V. Die Erzeugerpreise werden auch solchen Verbrauchern gewährt, die mindestens 
500 kg derselben Sorte auf einmal abnehmen. 
VI. Beim Absatz im Großhandel darf auf den Erzeugerpreis ein Zuschlag von 
7½ % berechnet werden. 
VII. Der Kleinhändler darf auf den Großhandelspreis weitere 20 % zuschlagen, 
wobei der Preis nach oben auf volle 5 Pfg. abgerundet werden kann. 
VIII. Den Erzeugern ist gestattet, beim unmittelbaren Absatz an den Kleinhandel 
den Großhandelspreis zu berechnen. 
Die Hersteller von Dörrgemüse haben alle Verträge über den Absatz von Dörr- 
gemüse jeweils unverzüglich der Kriegsgesellschaft nach Menge, Art, Preis und Er- 
werber anzuzeigen. 
Berlin, den 1. September 1916. 
  
  
  
Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. 
Koppel. Dr. Bach.
	        
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