66. Nr. 11. 1917.
1. Im Formblatt 2 der Anlage A (Beanstandungen ganzer Tierkörper) wird die
Sperrung der Zeile 2, Spalte 17 (Milzbrand bei Schweinen) aufgehoben.
2. Das. Formblatt 3 der Anlage A (Beanstandungen veränderter Teile) erhält folgenden
Zusatz, der der Zusaßtabelle „Außerdem: Muskelfleisch, Knochen, Fett= und
Hautteile von“ voranzustellen ist:
„Wegen örtlichen Milzbrandes bei Schweinen wurden unschädlich
beseitigt .. xsg veränderte Teile.“ «
Z.JmFormblattdcrAnlagcCistunterlehinterdenWorten»g)chlor«lanrev
Salzen“ einzuschalten:
„K 1) salpetrigsauren Salzen“. #
4. Die Anderungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 14. Dezember 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftfage: von Jonqui