Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

66.  Nr.  11.  1917.

1.  Im  Formblatt  2  der  Anlage  A  (Beanstandungen  ganzer  Tierkörper)  wird  die
Sperrung  der  Zeile  2,  Spalte  17  (Milzbrand  bei  Schweinen)  aufgehoben.

2.  Das.  Formblatt  3  der  Anlage  A  (Beanstandungen  veränderter  Teile)  erhält  folgenden
  Zusatz,  der  der  Zusaßtabelle  „Außerdem:  Muskelfleisch,  Knochen,  Fett=  und
Hautteile  von“  voranzustellen  ist:

„Wegen  örtlichen  Milzbrandes  bei  Schweinen  wurden  unschädlich
  beseitigt  ..  xsg  veränderte  Teile.“  «

Z.JmFormblattdcrAnlagcCistunterlehinterdenWorten»g)chlor«lanrev
Salzen“  einzuschalten:

„K  1)  salpetrigsauren  Salzen“.  #
4.  Die  Anderungen  treten  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.

Berlin,  den  14.  Dezember  1916.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftfage:  von  Jonqui