Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  17.  1917.  113

Pansen,  Blättermagen  und  Därme  müssen  schmutzfrei,  d.  h.  ach  Entleeru#ngen

nhaltes,  den  einzusendenden  notgeschlachteten  Tieren  beigegeben  n
27  Kälbern  außer  o  Kopf  und  Füße  möglichst  in  gebrühtem  Zustand.  Auf  dem  Untersuchungsschein
  hat  der  untersuchende  Fleischbeschauer  zu  vermerken,  welche  Te
verworfen  und  aus  diesem  Grunde  nicht  mitgesandt  sind.

-  -  i  das
Den  Schlächtern  notgeschlachteter  Tiere,  welche  im  Auftrage  des  Besitzers
ordnun  "r  S0  en  wae  nebst  Schlachtgebühr,  das  Brühen  von  Kopf  und  Füßen
bei  Rindern  und  Kälbern,  die  sachgemäße  Verpackung  und  den  Transport  vom  Schlachtort
  zur  nächsten  Bahnstation  übernommen  haben,  stehen  folgende  von  den  Empfangsstellen
  zu  zahlende  Gebühren  zu:

1.  für  ein  Rnind  4060—7
2.  für  ein  Jungrind  bis  100  kg  Schlachtgewicht  20.—  -2
3.  für  ein  Schwein  bis  50  kg  Schlachtgewicht  10,—  AM.

««  «  über  50  kg  7  .  15.—  M

*-  «  „  100  kg  »  ..·....20,-—-«,U
4.  für  ein  Kalb  .......  8.—  —
5.  für  ein  Sa  ..  5.—

Es  wird  besonders  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  notgeschlachtete  Tiere  in
völlig  ausgekühltem  Zustande  zur  Verpackung  gelangen  müssen.

Das  Verpackungsmaterial  ist  umgehend  von  der  empfangenden  Firma  frei  Abgangsstation
  zurückzusenden.

Die  Absendung  von  Fleisch  notgeschlachteter  Tiere  ist  der  Empfangsstelle  schriftlich
auf  einem  von  den  Empfangsstellen  zur  Verfügung  zu  stellenden  Formular  anzuzeigen,
außerdem  bei  Rindern  oder  größeren  Schweinen  telegraphisch  oder  durch  Fernsprecher
vorzumelden.  (Formular  1.)

B.  Für  nüchterne  Kälber.

Die  Verkäufer  sind  berechtigt,  die  Felle  nüchterner  Kälber  für  eigene  Rechnung  zu
verwerten.  Für  das  eingesandte  Fleisch  steht  ihnen  bei  Kälbern  bis  zu  20  kg  Schlachtgewicht
  0,80  -&,  bei  schwereren  Kälbern  0,90  &  für  ½  kg  zu.  Außerdem  erhalten  sie
für  Kopf,  Füße,  Leber,  Herzschlag  und  Gekröse  7.—  —4,  unter  der  Voraussetzung,  daß
Kopf  und  Füße  in  gebrühtem  Zustand  eingeliefert  werden,  andernfalls  sind  für  alle
diese  Teile  nur  5—  zu  zahlen.

Die  Eisenbahntransportkosten  gehen  zu  Lasten  der  Empfangsstellen.

Das  Verpackungsmaterial  ist  umgehend  von  der  empfangenden  Firma  frei  Abgangsstation
  zurückzusenden.

Die  Assendung  von  Fleisch  nüchterner  Kälber  ist  den  Empfangsstellen  schriftlich
auf  einem  von  den  Empfangsstellen  zur  Verfügung  zu  stellenden  Formular  anzuzeigen.
(Formular  2.)