Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar.  19.  *U

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  5.  Februar  1917.

Inhyalt.
II.  .  (1)  Bekanntmachung  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom
Abteilung  6  2  Januar  1917  „über  die  Vornahme  einer  Erhebung  der  Vorräte  an
Brotgetreide  und  Mehl,  Gerste,  Hafer  sowie  Hülsenfrüchten  am
15.  Februar  1917.

II.  Abteilung.
—  —

(1)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1917  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung
  vom  14.  Januar  1917  über  die  Vornahme  einer  Erhebung  der
Vorräte  an  Brotgetreide  und  Mehl,  Gerste,  Hafer  sowie  Hülsenfrüchten  am
15.  Februar  1917.

Zur-  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom  14.  Januar  1917  über  die
Vornahme  einer  Erhebung  der  Vorräte  an  Brotgetreide  und  Mehl,  Gerste,  Hafer
sowie  ——  15.  Februar  1917  werden  die  folgenden  Bestimmungen
  erlassen:

I.

Die  Aufnahme  der  Vorräte  an  Brotgetreide  und  Mehl,  Gerste,  Hafer  sowie
Hülfenfrüchten  erfolgt  ortschaftsweise  und  zwar  im  Großherzoglichen  Domanium,
stände,  in  den  nicht  gemeindlich  verfaßten  Ortschaften  dieser  Gebiete  durch  di
Ortsvorsteher  und  im  Gebiet  der  Ritterschaft  durch  die  Ortsobrigkeiten.  die

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