Ar. 19. *U
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 5. Februar 1917.
Inhyalt.
II. . (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom
Abteilung 6 2 Januar 1917 „über die Vornahme einer Erhebung der Vorräte an
Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer sowie Hülsenfrüchten am
15. Februar 1917.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 2. Februar 1917 zur Ausführung der Bundesratsverordnung
vom 14. Januar 1917 über die Vornahme einer Erhebung der
Vorräte an Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer sowie Hülsenfrüchten am
15. Februar 1917.
Zur- Ausführung der Bundesratsverordnung vom 14. Januar 1917 über die
Vornahme einer Erhebung der Vorräte an Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer
sowie —— 15. Februar 1917 werden die folgenden Bestimmungen
erlassen:
I.
Die Aufnahme der Vorräte an Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer sowie
Hülfenfrüchten erfolgt ortschaftsweise und zwar im Großherzoglichen Domanium,
stände, in den nicht gemeindlich verfaßten Ortschaften dieser Gebiete durch di
Ortsvorsteher und im Gebiet der Ritterschaft durch die Ortsobrigkeiten. die
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