Nr. 22. **i
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 7. Februar 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Ersparnis von Brennstoffen und Be-
leuchtungsmitteln. (2) Bekanntmachung, betreffend Zahlungen an Kriegs-
gefangene und an russisch-polnische Arbeiter. (3) Bekanntmachung, be-
treffend den Verkehr mit Harz. (4) Bekanntmachung, betreffend die
Zulassung zum Handel mit Sommergerste und Hafer zu Saatzwecken.
(5) Bekanntmachung, betreffend Seife.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 2. Februar 1917, betreffend Ersparnis von Brenn-
stoffen und Beleuchtungsmitteln.
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden kommandierenden Generals
des IX. Armeekorps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 2. Februar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
IV : Nr. 14153/527. Nr. 194. Altona, 29. Januar 1917.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 4 und § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom
4. Juni 1851 bestimme ich zu der Bekanntmachung des Bundesrats, betreffend die Er-
sparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln vom 11. Dezember 1916 folgendes:
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