Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

140 Nr. 22. 1917. 
Muster c. 
Vorderseite. 
, den 1917. 
Gesuch um Zulassung zum Handel mit 
und 
Hafer oder Sommergerste zu Saatzwecken. 
(Name des Antragstellers) 
Ich v 
aus. · (OrtdergewerblichenNiederlassung 
des Antragstellers) 
beantrage, mich zum Handel mit Hafer und Sommergerste zu Saatzwecken für 
die nachstehend aufgeführten Gebiete 
  
  
  
zuzulassen. Zugleich verpflichte ich mich #r Führung ordnungsmäßiger Bücher 
und zur Einreichung der vorgeschriebenen Listen. 
An den Kommunalverband (Landrat, Magistrat, Bezirksamt, Amtshauptmannschaft, Oberamt usw.) 
in 
  
Nachstehende Fragen sind vom Kommunialverbande zu beantworten: 
Frage: Antwort: 
1) Hat der Antragsteller in den Jahren 1913/14 
mit Saathafer und Saatgerste gehandelt? 
2) a. Ist der Antragsteller zum Handel mit 
Lebens= und Futtermitteln nach der Ver- 
ordnung vom 24. Juni 1916 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 581) zugelassen? 
b. Für welche Bezirke ist die Zulassung 
erfolgt? » 
DerKommunalverbandübernimmthiermitdieVerpflichtung,denGeschäftsbettiebdes 
Antragsiellers hinsichtlich des Verkehrs mit Hafer und Gerste zu Saatzwecken zu überwachen und 
der Reichsfuttermittelstelle monatlich bis zum 10. d. M. eine Ausstelluug über den Umsatz an 
Hafer und Gerste zu Saatzwecken einzureichen. 
(Stempel.) Unterschrift des Kommunalverbandes. 
, den 1917.
	        
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