Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 22. 1917. 141 
Muster c. 
Rückseite. 
lrschriftlich der Landwirtschaftskammer (Landwirtschaftsrat, Landeskulturrat) 
in 
  
übersandt. *ê½ · 
Wird der Antrag befürwortet, so wird um unterschriftliche Vollziehung und 
blescbe an die Landesvermittlungssielle (Landesfuttermittelamt, Landesfuttermittel- 
telle) gebeten. · 
Flur falls die Zulassung für das Gebiet mehrerer Bundesstaaten beantragt wird 
und in diesem Umfange von der landwirtschaftlichen Körperschaft befürwortet wird, ist 
der Antrag unmittelbar an die Reichsfuttermittelstelle zu senden. 
Wird der Antrag nicht befürwortet, so sind hierunter die Gründe anzuführen; 
der Antrag ist alsdann dem Kommunalverband zur Bescheidung des Antragstellers 
zurückzusenden. 
  
Urschristlich 
der Landesfuttermittelstelle (Landesfuttermittelamt)“) 
in 
der Reichsfuttermittelstelle“) 
in Berlin 
befürwortend übersandt. 
Unterschrift der landwirtschaftlichen Körperschaft. 
, den 1917. 
  
(Stempel.) 
Aicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.