Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 30. 186 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckienburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 20. Februar 1917. 
  
  
Inhalt: 
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verbot des Verkaufs von Ferngläsern 
und Objektiven für Photographie und Projektion. (2) Bekanntmachung, 
betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art sowie für einfache, 
gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit anderen Faserstoffen 
nicht vermischt sind. 
  
II. Abteilung. 
(1) Belanntmachung vom 15. Februar 1917, betreffend Verbot des Verkaufs 
von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion. 
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 
X. Armeekorps in Altona vom 9. d. Mts., betreffend das Verbot des Ver- 
kaufs von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion, wird 
hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 15. Februar 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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