Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

212 Nr 32. 1917. 
Jede Vorschlagsliste soll wenigstens so viel wählbare Bewerber benennen, wie Aus- 
schußmitglieder und Ersatzmänner zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter 
fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und nach 
Familien= und Vor-(Ruf-)Namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. 
Die zugelassenen Vorschlagslisten werden dpdued.. bis zum 
......................... täglich von bis Uhr in 
zur Einsicht der Wähler ausliegen. 
Die Wählerliste liegt vom bis u1i..... 
täglich von bis.. Uhr.. zur Einsicht aus. Einsprüche gegen 
die Wählerliste sind zur Vermeidunz des Wusschiusses spätestensa.... 
bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvorstandes) anzubringen. 
Die Stimmabgabe über die zugelassenen Vorschlagslisten findet an den Tagen 
.................... bis-zum statt.«zederWahlberech- 
ttqte darf nur für eine der zugelassenen Vorschkagslisten stimmen. Der Wähler, der von 
seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, hat seinen Stimmzettel an einem der oben 
bezeichneten Tage während der Zeit vaoun bis . Uhr in einem Wahlumschlag 
abzugeben, den er (z. B. an den #do ngsschis der Vorschlagslisten während der 
Zeit ihrer Auslegung) erhält. 
Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schlusse der Stimmabgabe täglich 
bis Uhr in dur Einsicht aus. 
Der Wahlleiter (Der Wahlvorstand). 
36 .. .. .. 
(Vorsitzender.) " (Weinther) 
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