Nr. 35. 288
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 1. März 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und
Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen
aus Aluminium. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Be-
standserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung von Glocken
aus Bronze. 13) Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen. (4) Bekanntmachung, betreffend
Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste. (5) Be-
kanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kork-
holz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb= und Fertigfabrikaten.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. März 1917, betrefsend Beschlagnahme, Bestands-
erhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegen-
ständen aus Aluminium.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme,
Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten
Gegenständen aus Aluminium, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser
Anordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Mit der Durchführung der Bekanntmachung werden gemäß § 8 die
Kreisbehörden für Volksernährung beauftragt werden.
Schwerin, den 1. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintsterium des Innern
L. v. Meerheimb.