Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 35. 288 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 1. März 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und 
Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen 
aus Aluminium. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Be- 
standserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung von Glocken 
aus Bronze. 13) Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von 
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen. (4) Bekanntmachung, betreffend 
Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste. (5) Be- 
kanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kork- 
holz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb= und Fertigfabrikaten. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 1. März 1917, betrefsend Beschlagnahme, Bestands- 
erhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegen- 
ständen aus Aluminium. 
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme, 
Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten 
Gegenständen aus Aluminium, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser 
Anordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen. 
Mit der Durchführung der Bekanntmachung werden gemäß § 8 die 
Kreisbehörden für Volksernährung beauftragt werden. 
Schwerin, den 1. März 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintsterium des Innern 
L. v. Meerheimb. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.