Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  35.  288

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  1.  März  1917.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme,  Bestandserhebung  und
Enteignung  von  fertigen,  gebrauchten  und  ungebrauchten  Gegenständen
aus  Aluminium.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme,  Bestandserhebung
  und  Enteignung  sowie  freiwillige  Ablieferung  von  Glocken
aus  Bronze.  13)  Bekanntmachung,  betreffend  Bestandserhebung  von
tierischen  und  pflanzlichen  Spinnstoffen.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend
Höchstpreise  für  Baumwollspinnstoffe  und  Baumwollgespinste.  (5)  Bekanntmachung,
  betreffend  Bestandserhebung  und  Beschlagnahme  von  Korkholz,
  Korkabfällen  und  den  daraus  hergestellten  Halb=  und  Fertigfabrikaten.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  1.  März  1917,  betrefsend  Beschlagnahme,  Bestandserhebung
  und  Enteignung  von  fertigen,  gebrauchten  und  ungebrauchten  Gegenständen
  aus  Aluminium.

Die  nachstehende  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage,  betreffend  Beschlagnahme,
Bestandserhebung  und  Enteignung  von  fertigen,  gebrauchten  und  ungebrauchten
Gegenständen  aus  Aluminium,  wird  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  dieser
Anordnung  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen.

Mit  der  Durchführung  der  Bekanntmachung  werden  gemäß  §  8  die
Kreisbehörden  für  Volksernährung  beauftragt  werden.

Schwerin,  den  1.  März  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Mintsterium  des  Innern
L.  v.  Meerheimb.