Ar. 46. 301
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 14. März 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-,
Strick= und Schuhwaren.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 5. März 1917, betreffend Regelung des Verkehrs mit
Web--, Wirk-, Strick= und Schuhwaren.
Die nachstehende Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 20. Februar
d. J. über neue Bezugsscheinmuster wird hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Die Befugnisse der Kommunalverbände im Sinne des § 5 dieser Bekanntmachung
werden durch die in Ziffer I der Bekanntmachung vom 19. Juli 1916
(Rbl. Nr. 110) aufgeführten Behörden ausgeübt.
Schwerin, den 5. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgis ches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.