Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar.  46.  301

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  14.  März  1917.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Regelung  des  Verkehrs  mit  Web-,  Wirk-,
Strick=  und  Schuhwaren.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  5.  März  1917,  betreffend  Regelung  des  Verkehrs  mit
Web--,  Wirk-,  Strick=  und  Schuhwaren.

Die  nachstehende  Bekanntmachung  der  Reichsbekleidungsstelle  vom  20.  Februar
  d.  J.  über  neue  Bezugsscheinmuster  wird  hierdurch  zur  allgemeinen
Kenntnis  gebracht.

Die  Befugnisse  der  Kommunalverbände  im  Sinne  des  §  5  dieser  Bekanntmachung
  werden  durch  die  in  Ziffer  I  der  Bekanntmachung  vom  19.  Juli  1916
(Rbl.  Nr.  110)  aufgeführten  Behörden  ausgeübt.

Schwerin,  den  5.  März  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgis  ches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.