Nr. 111. 1917. 811
Blaubeeren 09225 „
Preißelbeeren. 0085 „
Saure Kirshen 00220 „
Süße Kirschen, weihens 0025 „
Süße Kirschen, große, hartt 0835 „
Schattenmorellen 0440 „
Glaskirscchen 60445 „
Reineclauden, große grin 00s80 „
Mirabelllen 0,40 „
g 2.
Die bei den Landes-, Provinzial= und Bezirksstellen für Gemüse und Obst gebilde-
ten Preiskommissionen können für ihr Wirtschaftsgebiet einen anderen Erzeugerhöchst-
preis bestimmen, der die vorstehend festgesetzten Preise nicht um mehr als 10 % über-
schreiten oder dahinter zurückbleiben sowie bei Erdbeeren, Stachelbeeren und Kirschen
Kt4 die kelen 14 Tage nach ihrem Erscheinen auf dem Markte bis zu 50 % über-
weiten darf. »
Weitergehende Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung.
. 83.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 3. Juni 1917.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst,
Verwaltungsabteilung.
Der Vorsitzende: v. Tilly.
(8) Bekanntmachung vom 29. Juni 1917, betreffend Erzeuger-Richtpreise für
Frühzwiebeln, Frühwirsing, Rotkohl und Tomaten.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung vom
16. Juni 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 29. Juni 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwalungsabteilung, hat für das Gebiet
des Großherzogtums weiter — zu vgl. Rbl. Nr. 68 — für folgende Frühgemüse die
nachfolgenden rzeuge Richtpreise aufgestellt: ·
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