Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 24. 201 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
  
  
  
Inhalt. 
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Mietswohnungen. (2) Bekanntmachung, 
betreffend die Versorgung mit Süßwasserfischen. (3) Bekanntmachung 
zur Abänderung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1917, betreffend 
den Absatz von Ostseefischen. 
(1) Bekanntmachung vom 2. Februar 1918, betreffend Mietswohnungen. 
Die nachstehende Verordnung des Königlichen stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 2. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
III v 1. Nr. 14.024/321. Nr. 208. Altona, den 24. Januar 1918. 
Verbot 
des Ausbietens einer Belohnung für die Beschaffung einer Mietswohnung. 
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit verbiete ich auf Grund des Gesetzes über 
den Belagerungszustand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Februar 1915 
— R#Bl. S. 813 —, daß für den Nachweis freier Wohnungen bffentlich in Zeitungen 
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