Ar. 27. 215
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckhleunburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Freitag. den 15. Februar 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Absatz von Erbsenkonserven aus der
Ernte 1917. (2) Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Eiern.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 11. Februar 1918, betrefsend Absatz von Erbsenkonserven
aus der Ernte 1917.
Nachstehende in Nr. 35 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft m. b. H. zu Braunschweig vom
2. Februar 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 11. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Belkianntmachung.
Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom
23. Januar 1918 (REBl. S. 46) wird mit Genehmigung des Staatssekretärs des
Kriegsernährungsamts bestimmt:
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