Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  27.  215

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meckhleunburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag.  den  15.  Februar  1918.
Inhalt:

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Absatz  von  Erbsenkonserven  aus  der
Ernte  1917.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Eiern.

 

 

 

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  11.  Februar  1918,  betrefsend  Absatz  von  Erbsenkonserven
  aus  der  Ernte  1917.

Nachstehende  in  Nr.  35  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  der  Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft  m.  b.  H.  zu  Braunschweig  vom
2.  Februar  1918  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  11.  Februar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Belkianntmachung.

Auf  Grund  der  Verordnung  über  die  Verarbeitung  von  Gemüse  und  Obst  vom
23.  Januar  1918  (REBl.  S.  46)  wird  mit  Genehmigung  des  Staatssekretärs  des
Kriegsernährungsamts  bestimmt:
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