Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

216  Nr.  1918.

I.
Beim  Absatz  der  Erbsenkonserven  aus  der  Erute  1917  durch  die
Hersteller  dürfen  solgende  Preise  nicht  überschritten  werden:

Normaldose

1/1  1/2  1/4  2/1
Kaiserschoten  (Junge  Erbsen,  ertra  sein!  1,79  0,92  0,47  3,58
Junge  Erbsen,  sehr  fein  1,69  0,87  0,44  3,38
Junge  Erbsen,  fein  1,5  1  0,80  0,41  3,08
Junge  Erbsen,  mittelfein  1,44  0,75  0,38  2,88
Junge  Erbsen  (Gemüseerbsen  I)  1.34  0,70  0,36  2,68
Suppenerbsen  (Gemüseerbsen)  1,29  0,67  0,34  2,58

Zu  diesen  Preisen  ist  die  Ware  frachtfrei  Empfangsstatio  zu  liefern.

II.
Beim  Absatz  an  die  Kleinhändler  dürfen  die  nachstehenden  Preise  nicht  über—
schritten  werden-(Großhandelshöchstpreise):

Normaldose
1/1  1/2  1/4  2/1

Kaiserschoten  (Junge  Erbsen,  extra  fein  1,84  0,95  0,49  3,68

Junge  Erbsen,  sehr  fein  1,74  0,90  0,46  3,48
Junge  Erbfen,  fein  1,59  0,83  0,43  3,18
Junge  Erbsen,  mittelfein  1,49  0,78  0,40  2,98.
Junge  Erbsen  (Gemüseerbsen  I)  1,39  0,73  0,38  2,78
Suppenerbsen  (Gemüseerbsen)  1,34  0,70  0,36  2,68

Zu  diesen  Preisen  müssen  die  Konserven  frei  Station  des  Kleinhändlers  geliefert
  werden.
III.

Beim  Absatz  durch  die  Kleinhändler  an  die  Verbraucher  dürfen  die  folgenden

Preise  nicht  überschritten  werden  (Kleinhandelshöchstpreise):
Normaldose
1/1  1½  1/4  2/1
Kaiserschoten  (Junge  Erbsen,  extra  fein)  2,10  1,10  0,65  4—

Junge  Erbsen,  sehr  fein  2.—  1,05  0,60  3,80
Junge  Erbsen,  fein  1,85  1—  0,57  3,50
Junge  Erbsen,  mittelfein  1,70  0.95  0,55  3,30
Junge  Erbsen  (Gemüseerbsen  i)  1,60  0,90  0,52  3,10
Suppenerbsen  (Gemüseerbsen)  1,55  0,85  0,50  3,—

Braunschweig,  den  2.  Februar  19198.

Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft  m.  b.  H.
Dr.  Kanter.