Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

288 Nr. 40. 1918. 
Bekanntmachung 
über die Festsetzung von Preisen für Lachse. 
Ergänzung zur Bekanntmachung über die Festsetzung von Preisen für Süßwasserfische 
vom 7. Februar 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 34). 
Vom 23. Februar 1918. 
Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung über die Beaufsichtigung der Fisch- 
v 28. Nobember 1916 (RGBl. S. 1303) wird folgendes bestimmt 
versorauns om 22. September 1917 (RGBl. S. 859) 9 Numt: 
i § 1 der Bekanntmachung über die Festsetzung von Preisen für Süßwasser- 
fische vom 7. Webruar 1918 wird vor den Preisen für Aale eingestellt: 
Lachs (Salm) im ganzen 6,— 
desgl. im Ausschnitt unter Fortfall von Kopf und“ Eingeweiden *—* 
Berlin, den 23. Februar 1918. 
Der Reichskommissar für Fischversorgung. 
v. Flügge. 
(2) Bekanntmachung vom 27. Februar 1918, betreffend Meldepflicht der im 
Eigentum von Fischerei oder Schiffahrt treibenden Personen und Unterneh- 
mungen befindlichen neuen und gebrauchten Segeln, einschließlich Liektauen, 
Persennigen, Sonnendecks und sonstigen auf Schiffen verwendeten Planen 
aller Art. 
Nachstehende in Nr. 49 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt- 
machung des Reichskommissars für Fischversorgung vom 23. Februar 1918, 
betreffend Meldepflicht der im Eigentum von Fischerei oder Schiffahrt treiben- 
den Personen, und Unternehmungen befindlichen neuen und gebrauchten Segeln 
einschließlich Liektauen, Persennigen, Sönnendecks und sonstigen auf Schiffen 
verwendeten Planen aller Art, wird uner Bezugnahme auf die diesseitige Be- 
kanntmachung vom 22. Dezember 1917 (Rbl. Nr. 221) hierdurch zur allge- 
meinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 27. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.