Nr. 58. 1918. 409
Fläche, wenn sie für einen besonderen Zweck einzeln hergestellt oder mit Ausfschrift
versehen worden sind. ç *#
21. Reklamegegenstände ohne Ausnahme; Aschenbecher, Briefbeschwerer, Brieföffner,
Feuerzeuge, Löscher, Kalendergestelle, Schreibzeuggarnituren usw.
22. Schmutzabtretgitter. 4% ç
23. Ständer für Garderobe, für Schirme, für Zeitungen. .
24. Stoßbleche, Sockel= und Schonerbleche an Ein= und Durchgangstüren aller Art,
an Ladentheken und Schankbüfetts, an Säulen und Pfeilern.
25. Treppenläuferstangen, Treppenläuferstangenendknöpfe.
26. Türklopfer. »
27. Untersätze von Kleiderablagen, von Kleider= und Schirmständern sowie von
Möbeln.
28. Wäschekörbe= und Wäschehaken.
29. Zierat, Zierknöpfe, Zierkugeln, Zierspitzen, aufgeschraubte, aufgesteckte oder ver-
stiftete an Gittern, Geländern, eisernen und hölzernen Garderobenhaken, an
Garderobenablagen, an Garderobenständern, an Garderobengarnituren, an
Schirmständern und an Zeitungsständern; Zieraufsätze, auch Adler, Kronen an
Säulenwagen, soweit sie nicht zum Tragen des Wagebalkens erforderlich sind,
ferner Ausstattungsbeschläge an Geschirren von Zugtieren, soweit diese Teile
nicht zum Gebrauch notwendig sind.
30. Zierstücke, figürliche und ornamentale, an und auf Gebäuden, in Hauseingängen,
in Treppenhäusern, in nicht öffentlichen Höfen und Gärten (Figuren, Gruppen,
Vasen, Obelisken, Brunnen, Reliefs, Epithaphien, Wappen). Ausgenommen sind
Gegenstände der genannten Art an Grabstätten, auf öffentlichen Plätzen und
Straßen, in öffentlichen Gärten, Parks usw.
Ofd. Nr. Reihe II.
31. Arme, Ausleger und Träger für Lampen und Laternen am Außeren von Ge-
äuden.
32. Barrierenstangen aller Art, nebst Pfosten und Stützen, Knäufen, Rosetten,
Zieraten und Zierringen.
33. Bekleidungen, innere und äußere (nicht Tragekonstruktionen)
a) von Fenstern, von Schaufenstern, von Schaukasten, von Vitrinen und von
Ausstellschränken;
b) von Haustüren, von Korridor= und Zimmertüren, von Ladentüren, von
Windfangtüren, von Drehtüren, von Fahrstuhltüren u. dgl., von Tür-
rahmen, von Türnischen (Laibungen, Türstockfüllungen);
e) von Kassenschaltern, von Fahrstuhlkabinen, von Fahrstuhlumwehrungen und
von Telephonkabinen; .
tyvaPfeilernundFüllungen,vonSchanktischen,vonSchaitkbüfetts,von
Anrichten, von Ladentischen, von Theken u. dgl.;
e) von Pfeilern und Füllungen an Balkons und an Fassaden, soweit sie nicht
eingemauert sind.
34. Brauseköpfe (s. auch Ifd. Nr. 48) einschließlich Steigerohre von Bädern, Bade-
öfen und Badewannen in Haushaltungen.