Nr. 74. 565
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 26. April 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Ersatzlebensmittel.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 19. April 1918, betreffend Ersatzlebensmittel.
Nachstehende Bekanntmachung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts,
betreffend Grundsätze für die Erteilung und Versagung der Genehmigung von
Ersatzlebensmitteln und betreffend Zugehörigkeit zu den Ersatzlebensmitteln werden
hierdurch zur allgemeinen Keuntnis gebracht.
Schwerin, den 19. April 1918.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
Abteilung für Medizinalangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.
Bekanntmachung
von Grundsätzen für die Erteilung und Versagung der Genehmigung von Ersatzlebensmitteln.
Vom 8. April 1918.
Auf Grund von § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Genehmigung von Ersatzlebensmitteln
vom 7. März 1918 (R#Bl. S. 113) werden folgende Grundsätze für die
Erteilung und Versagung der Genehmigung von Ersahlebensmitteln aufgestellt:
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