Nr. 81. 637
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 2. Mai 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend russisch-polnische Arbeiter. (2) Bekanntmachung,
betreffend Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung von
Seuchen durch die aus der Zivilgefangenschaft in Rußland und Rumänien
heimkehrenden Reichsangehörigen. (3) Bekanntmachung, betreffend
Abänderung des § 77 der Bekanntmachung vom 15. Arril 1912, betreffend
viehseuchenpolizeiliche Anordnung und Ausführungsanweisung
zum Viehsleuchengesetze vom 26. Juni 1909.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. Mai 1918, betreffend russisch-wolnische Arbeiter.
Nachstehender Befehl des stellvertretenden Generalkommandos des IX. Armeekorps
zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 1. Mai 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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