766 Nr. 99. 1918.
(7) Bekanntmachung vom 31. Mai 1918, betrkffend die Versorgung der
Krankenanstalten, wissenschaftlichen Anstalten und Medizinalpersonen mit
Kristallsoda.
Die dem Großherzogtume für die Bedürfnisse der Krankenanstalten, wissen-
schaftlichen Anstalten und Medizinalpersonen zugewiesene Menge Kristallsoda.
wird durch das Landesgesundheitsamt zu Schwerin verteilt werden. Dieses
wird nach Maßgabe der Vorräte Bezugscheine ausstellen, mit deren Hilfe die
Soda von den auf ihnen bezeichneten Bezugstellen erworben werden kann.
Der Bedarf der Krankenanstalten usw. an Soda für den folgenden Monat
ist bis spätestens 25. des laufenden Monats dem Landesgesundheitsamte an-
zumelden.
Die zur Verfügung gestellte Soda darf nur zum Reinigen von Geräten,
Apparaten, Geschirr und dergl. verwendet werden, Bedarfsanmeldung für
Soda zu Wäschereizwecken ist, wie bisher, an den Vertrauensmann der
Kriegschemikalien-Aktiengesellschaft, G. Plum, stellvertretenden Vorsitzenden des
Deutschen Wäschereiverbandes, Sodastelle, Berlin S. O. 33, Cuorystr. 1, zu
richten.
Im freien Handel wird zukünftig Soda nur für den Privathaushalt und
nur in beschränktem Umfange beziehbar sein.
Schwerin, den 31. Mai 1918.
Großherzoglich Mecklenburgische Mitnisterien,
der Justiz und dessen Abteilungen. des Innern.
Im Auftrage: Heuck, Im Auftrage: Schwaar.