Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

At 101. iA 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum MRechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 8. Juni 1918. 
Inhalt. 
I. ubteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verarbeitung von Obst 
zu Obstwein. (2) Bekanntmachung, betreffend Erzeugerpreise für 
Frühobst. " . 
  
  
  
II. Abteilung. 
() Bekanntmachung vom 4. Juni 1918, betreffend das Verbot der Verarbeitung 
von Obst zu Obstwein. 
Nachstehende i in Nr. 123 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt- 
machung der Reichsstelle für Gemüse und Obst zu Berlin vom 23. Mai 1918 
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 4. Juni 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innem. 
L. v. Meerheimb. 
Belianntmachung 
über das Verbot der Verarbeitung von Obst zu Obstwein. 
Auf Grund des § 1 der. Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst 
vom 23. Jannar 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 46) wird bestimmt: 
L
	        
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