Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

besbalb  ulcht  nur  uͤberal  das  Ntbige  durch  das
Groshertogliche  Landschakiscollegium  belorgen  und  verlassen,
  sondern  auch  de  über  die  eiwa
Möglichen  Ersparnisse  dei  dem  Vermessungs-  und  Rerpis°
  vi  ur  n  Beriche  vernehmen.
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VII.  Foresegung  der  Verhandlungen  des  Weimarischen
  Lbandrags.

Auf  die  Erklärungsschrikt,  wegen  des  Oper-  Appellatlons-Merichis
  vom  2  l#en  Febr.  161  7  erkolge  ein  landesfürstliches
  Dece#c  vom  11ten  Maͤrz,  dur  h  welnes
ein  zweiter  siuudiscer  Vortrag  und  welter  ein  an  eites

Rechtsfachen  botrefsend,  und  über  die  ng
“——  Rechis  in  den  vormals  Ecsurkischen  ein
bestheile

e  N.

Sr.  Königk.  Sge  *o  Grosheczeg  haben,  bei
Mitwirkung  zu  der  lngst  beschlossenen  Errichtung  4%
nes  gemeinschaftlichen  Ober-Appellations  =  Gericht
das  Jiel  der  ab  eines  oberslen  Pue
im  Sinne  des  (  1#a  berc  DBunbesacit,  weicht  di
Aussuͤhtung  Lnss  reiwiligen  Enolihtaste.  nun  1
Plicht  machte,  Keis  underickt  im  Auge  gehabt

Gericheserdnung  in  jener  Beziehuns  hie  und  da  noch
Unvollkommenhei#en  enthält,  so  können  die  geteruen
Sünde  versichert  sn,  daß  bei  desiniciver  Abfassong
dieses  Gesetzes  jede  □—  Säinee  g  gern  beruͤcksichtiget
  werden  wiid.  Schenswenlhyr,
r  Grosberkoglichen  Umesthanen  die  ihnen  verhiesene

Gohlthot  einer  in  drei  Instanzen  geordneten  Rechts,
-*z  baldigst  1  —  und  der  vetfassungsmaͤßigen
Revisson  des  gegründeten  Werke  die  Gtenhet.  der

orwoslkommnung  desselben  vorzudehalten

lleber  die  Erinnetungen,  welche  der  v5  9.0  reu  Landteg
  in  der  unterlhäzigsten  Erklärungsschrist  vom  2#.
Fedtuat,  gegen  die  prodisorische  Obtr·  Appellations-Gerichtsorbuns
  aufseflelt,  haben  Sr.  Königl.  Hoheic
  ein  sachversténdiges  Gutachten  erfordirt,  welches
hitibei  in  Adschtist  m
Motivt,  w

ide  gelegt

find,  naͤher  entwickelt  und  nicht  unerhebliche  Zweiftl
aegen  mehrert  jener  Erinnerungtn  errezt  werden.

Unter  Aussetung  der  weniger  wichtigen  derselben
IEIIIIIIIII
Appcllations-  Gei  ichtdoibnung,  sollen  dititnigen  Punkte
  hier  ausgehoben  werden,  aus  r-*el  lofortige  Zrledi#=cgung
  unterthinigst  angetragen  w

Den  6.  27.  der  P..  a,  Ber  34.
Gerichts.  .ebnung  u  cs  Publications:  Patente
  wollen  Sr.  Köm  8  —  än  ,  durch  ein  Publicandum,
  zu  dessen  Entwe  sung  und  Emsenoung  die  Grosher
  !  #i##  biet  Belehl  erhallen,  dem  Anttage
gem  s,  Ihro  Cand  erickutern  lossen,  halten
  e  jedoch  uaria,  daß  zu  Ven  ugung  unnsthiger  Weiten

  Beschwerden,  n  dem  desfallsigen  Dublicandum  zu
bemerken  seyn  werder

ebrivens  Wis  Se.  Königl.  Hohelt,  als  Landesheit,
  in  de  Gdlen.  wo  bei  dem  Oder-  Appeloriens
Gericht  Kiage  über  versagte  Justiz  gegen  #a#  Ihre
—  Teinesrian  worden,  durch  anzeisenden
  Bericht  von  dem  Ober=  Appe  E.  milt
abschrifelicher  2.os  der  Flage  jedesmal  in  Kenntnih
  geset  sen  un  hab'n  das  drefean  Nöthise  an
jeneo  Gaichtn  .  —

S  60.  in  Berücksschtigung  der  länbischen
  #  durch  dasselde  Pudlicandum  r  oe
Grosderzoglichen  #ande  dahin  medeseict  werden
gegen  die  rejectersche  Orrseiio
worden,  daß  causa  inanepe
Berufung  an  das  Ober-  Iepele  ions.  Ge
wohl  ohne  daß  die  Suspentwkcast  sofort  und  eher  eintrete,
  als  darauf,  daß  sie  eintrett,  von  dem  Ober--Aopellalions.
  Gericht  ecknnt  worden,  Statt  sim#e#n
soll,  geng  der  darthun  zu  können  gloubt,
—  N  t  Untecht  und  gegen  das  Geset  und

ns  36.  ausgedröckee  Bestimmungen
h  Anet  lep  geachtet  worden.

e  Ermatten-gen  gegen  die  T  .
und  anlangt,  so  gl  n  St.  .
daß  die  getreuen  el  ½%%  bei  0%rt  brttnoe
bs  Gutachtens  vov#rt  werden  berubleen  könnem.  Uebrigens
  wollen  Ho  Ihnen  onhric#  geben,
durch  einen  aus  ihrer  Minte  zu  dildenden  Ausschuß  mit
Berücksichtigung  dis  mitsetbeilten  Gukachtens,  bis
Veltimmungen  der  Proviserischen  Dber-Aopellations= 



  

mls  au  zu  prösen  und  zum  u
ung  +  delinitiven  Abfassuns,,  sich  gutachtlich  dar#-F.
  u  erklären.

Weimar  den  11.  Mätz  1817.