besbalb ulcht nur uͤberal das Ntbige durch das
Groshertogliche Landschakiscollegium belorgen und verlassen,
sondern auch de über die eiwa
Möglichen Ersparnisse dei dem Vermessungs- und Rerpis°
vi ur n Beriche vernehmen.
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VII. Foresegung der Verhandlungen des Weimarischen
Lbandrags.
Auf die Erklärungsschrikt, wegen des Oper- Appellatlons-Merichis
vom 2 l#en Febr. 161 7 erkolge ein landesfürstliches
Dece#c vom 11ten Maͤrz, dur h welnes
ein zweiter siuudiscer Vortrag und welter ein an eites
Rechtsfachen botrefsend, und über die ng
“—— Rechis in den vormals Ecsurkischen ein
bestheile
e N.
Sr. Königk. Sge *o Grosheczeg haben, bei
Mitwirkung zu der lngst beschlossenen Errichtung 4%
nes gemeinschaftlichen Ober-Appellations = Gericht
das Jiel der ab eines oberslen Pue
im Sinne des ( 1#a berc DBunbesacit, weicht di
Aussuͤhtung Lnss reiwiligen Enolihtaste. nun 1
Plicht machte, Keis underickt im Auge gehabt
Gericheserdnung in jener Beziehuns hie und da noch
Unvollkommenhei#en enthält, so können die geteruen
Sünde versichert sn, daß bei desiniciver Abfassong
dieses Gesetzes jede □— Säinee g gern beruͤcksichtiget
werden wiid. Schenswenlhyr,
r Grosberkoglichen Umesthanen die ihnen verhiesene
Gohlthot einer in drei Instanzen geordneten Rechts,
-*z baldigst 1 — und der vetfassungsmaͤßigen
Revisson des gegründeten Werke die Gtenhet. der
orwoslkommnung desselben vorzudehalten
lleber die Erinnetungen, welche der v5 9.0 reu Landteg
in der unterlhäzigsten Erklärungsschrist vom 2#.
Fedtuat, gegen die prodisorische Obtr· Appellations-Gerichtsorbuns
aufseflelt, haben Sr. Königl. Hoheic
ein sachversténdiges Gutachten erfordirt, welches
hitibei in Adschtist m
Motivt, w
ide gelegt
find, naͤher entwickelt und nicht unerhebliche Zweiftl
aegen mehrert jener Erinnerungtn errezt werden.
Unter Aussetung der weniger wichtigen derselben
IEIIIIIIIII
Appcllations- Gei ichtdoibnung, sollen dititnigen Punkte
hier ausgehoben werden, aus r-*el lofortige Zrledi#=cgung
unterthinigst angetragen w
Den 6. 27. der P.. a, Ber 34.
Gerichts. .ebnung u cs Publications: Patente
wollen Sr. Köm 8 — än , durch ein Publicandum,
zu dessen Entwe sung und Emsenoung die Grosher
! #i## biet Belehl erhallen, dem Anttage
gem s, Ihro Cand erickutern lossen, halten
e jedoch uaria, daß zu Ven ugung unnsthiger Weiten
Beschwerden, n dem desfallsigen Dublicandum zu
bemerken seyn werder
ebrivens Wis Se. Königl. Hohelt, als Landesheit,
in de Gdlen. wo bei dem Oder- Appeloriens
Gericht Kiage über versagte Justiz gegen #a# Ihre
— Teinesrian worden, durch anzeisenden
Bericht von dem Ober= Appe E. milt
abschrifelicher 2.os der Flage jedesmal in Kenntnih
geset sen un hab'n das drefean Nöthise an
jeneo Gaichtn . —
S 60. in Berücksschtigung der länbischen
# durch dasselde Pudlicandum r oe
Grosderzoglichen #ande dahin medeseict werden
gegen die rejectersche Orrseiio
worden, daß causa inanepe
Berufung an das Ober- Iepele ions. Ge
wohl ohne daß die Suspentwkcast sofort und eher eintrete,
als darauf, daß sie eintrett, von dem Ober--Aopellalions.
Gericht ecknnt worden, Statt sim#e#n
soll, geng der darthun zu können gloubt,
— N t Untecht und gegen das Geset und
ns 36. ausgedröckee Bestimmungen
h Anet lep geachtet worden.
e Ermatten-gen gegen die T .
und anlangt, so gl n St. .
daß die getreuen el ½%% bei 0%rt brttnoe
bs Gutachtens vov#rt werden berubleen könnem. Uebrigens
wollen Ho Ihnen onhric# geben,
durch einen aus ihrer Minte zu dildenden Ausschuß mit
Berücksichtigung dis mitsetbeilten Gukachtens, bis
Veltimmungen der Proviserischen Dber-Aopellations=
mls au zu prösen und zum u
ung + delinitiven Abfassuns,, sich gutachtlich dar#-F.
u erklären.
Weimar den 11. Mätz 1817.