Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

trags nicht unveraͤndert, sondern zu Kapital 
erhoͤht, in den Listen aufzunehmen; diejeni- 
gen Gegenstände des werbenden Vermögens 
aber, die leichter in ihrem Kapitalwerth 
oder im Nennwerth, als im jährlichen Er- 
trage abgeschätzt werden können, sogleich 
nach dem Kapital= oder Nennwerthe, in 
den Listen aufzuführen. 
Der zweyken Methode gab man den Vor- 
zug. 
Was den zweyten Hauptpunkct an- 
langt, nämlich: Ausführung der Abschätzung, 
sso wurden spáterhin noch folgende einzelne 
Bestimmungen gegeben: 
A) daß die Besitzer von ausgeliehenen Ka- 
pitalien befugt seyn sollten, statt des 
Nennwerths den jährlichen Ertrag des 
Gegenstandes bey der Abschátzung anzuge- 
ben, und daß in diesem Falle sowohl die- 
se Ertragssumme, als der durch Kapita- 
lisirung mit 20. gefundene Nennwerth in 
die Abschátzungsrolle eingetragen werden 
olle 
solle. 
B) Daß sowohl den Besitzern von Kapita- 
lien als den Gewerbetreibenden gestattet 
seyn solle, im Verein zu 15. bis 20. Per- 
sonen sich in den Städten Weimar und 
Eisenach den Abschátzungsbehörden ihrer 
Distrikte, in den andern Orten aber den 
Abschätzungsbehörden über ihr Vermäögen 
in Fassionen zu eröffnen. 
Was endlich den dritten Haupt- 
punkt: Ergebnisse der Abschätzung anlangt, 
so zerfällt dieser in zwey Theile, 
a) in Darstellung der Ergebnisse selbst; 
b) in den Vortrag des uUrtheils der Kom- 
mission über die Brauchbarkeit der Er- 
gebnisse für den Zweck der Besteue- 
rung. 
Zu dem ersten Punkte wurden die Sum- 
menverhältnisse nach den in den Abten be- 
findlichen Hauptrollen mitgetheilt und da- 
bey bemerkt: es wären zwen Hauptrollen 
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gefertigt worden. Die erste gebe die Sut-- 
men der abgeschätzten Gegenständen in der 
Ordnung wie das Schema unter A. zu dem 
Regulativ vorschreibe und zusammengestellt 
so, wie sie in den fünf Rollen über die 
Städte Weimar und Eisenach, dem Weima- 
rischen, Eisenach'schen und Neustädtischen 
Kreis ausgedrückt seyen. 
So habe es aber nicht bleiben können, 
weil hiernach Kapitalwerth und Jahreer= 
trag neben einander ständen. Daher sey die 
zweyte Hauptrolle gefertigt worden, welche 
gegen jene eine doppelte Veränderung erlit- 
ten habe; denn erstlich sey der Jahresere 
trag der Abschátzungsgegenstände zu Kapital 
erhöhet worden, und zweytens sey ein Nach- 
trag zur Abschätzung geschehen durch Berech- 
nung des nicht überall abgeschätzten Feld- 
gewerbes. 
Was den zweyten Punkt, die Richtig- 
keit der Abschätzungsergebnisse und deren Ver- 
haältnisse unter einander betrifft, so hat zwar 
die Kommission eine genaue Prüfung für 
räthlich gehalten, allein solche wegen der 
Jeitkürze unmöglich gefunden, und es sind 
blos über die Abschätzungen in den Städ- 
ten Weimar und Eisenach und im Neustäd= 
ter Kreise besondere Vortráge gehalten 
worden. 
Vier und zwanzigste Sitzung 
am gosten Januar 1827. 
In Gegenwart von 28. Abgeordneten. 
An die gestern gegebene historische Dar- 
stellung der Verhandlungen, wegen Herstel- 
lung eines neuen gleichmäßigen Abgabe-Sy- 
stems, schloß sich eine gleiche Darlegung der 
Wirksamkeit der Großherzogl. Steuer-Im- 
mediat-Kommission in ihrem zweyten Ge- 
schäfts-Stadium an. 
Die viel umfassende mühevolle Arbeit
	        
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