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liche Elnnahme an Chaussee-Geldern, möglich
geworden, war dem Landtage hochst er-
freulich.
Bey dem ferneren Inhalte des höchsten
Decretes, nach welchem jetzt jene 15,000
rthlr. Schulden auf die Haupt-Landschaffts-
kasse übernommen und jährlich noch S00
Gthlr. (die früheren Verwilligungen betrugen
jaͤhrlich 14,000 rthlt.) zu dem Chaussee-Bau
im Ganzen, oder, wenn jene Schulden nicht
übernommen wuͤrden, jaͤhrlich 6500 rthlr.
verwilligt werden moͤchten, waͤhrend doch,
nach einer mitgetheilten Uebersicht, in den
naͤchsten drey Verwilligungsjahren, neben sehr
bedeutenden Besserungen, noch betraͤchtliche
neue Baue unternommen werden sollten;
konnten die von der Section ausgesproche-
nen Ansichten, auf der einen Seite, daß
bey dem dermaligen Zustande der Chaussee-
Kassen und der dagegen für die Landschaffts-
Kassen anderwärts von neuem erwachsenden
Mehrausgaben, für jetzt gar keine neuen
Verwilligungen zu jenem Zwecke zulässig
seyn dürften, auf der andern Seite, daß
dem Lande durch den erweiterten Chaussee-Bau
großer Bortheil erwachse, und es sehr nach-
theilig werden könne, wenn man die an
mehreren Orten begonnenen Baue aussetzen
oder auch nur verzögern wolle, nicht so-
gleich zu einem Beschlusse führen. Bey viel-
seitigen Bemerkungen und Erwägungen über
diesen Gegenstand, wobey die wohlfeile Ad-
ministration im Eisenachischen und im Neu-
städtischen Kreise, als die Folge perfön-
licher Aufopferung, dankbar anerkannt wur-
de, geschah auch der Vorschlag, daß man
auf Herabsetzung der hohen Chaussee-Gel-
der, und auf Einführung des Current-Gel-
des bey den Einnahmen, antragen ms-
ge. Diesem Vorschlage wurde jedoch, als
noch zur Zeit unräthlich, von mehreren Sei-
ten widersprochen, und der Beschluß sowohl
hierüber als über die zu verwilligenden Sum-
men, bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt.
Vierzigste Sitzung
den 9. Februar 1821.
In Gegenwart von 20. Abgeordncten.
Die Berathungen über den Landstra-
ßenbau wurden fortgeseht. Der Landtag
gieng nochmals näher ein auf die in der
Dornburger Erklärungsschrift vom öten Janr.
1810., über die Verhältnisse der verschiede-
nen Chausseebau-Kassen und über die Wirk-
samkeit des Landtags bey diesem Zweige der
Administration, aufgestellten und größten
Theils sanctionirten Grundsäte, und verei-
nigte sich wiederholt dahin, daß sämmtli-
che Chaussee-Gelder, als in Eine gemein-
schaftliche Kasse fließend, betrachtet werden
mußten, daher die in dem einen Kreise ein-
genommenen Gelder auch in einem andern
Kreise, wo Baue besonders nothwendig woä-
ren, verwendet werden könnten, und daß
der Landtag über die vorzunehmenden Baue
selbst keine nähere Cognition anzustellen ha-
be, sondern solche lediglich der administrati-
ven Behörde und der höchsten Anordnung
überlassen müsse; jedoch vorbehältlich des
Aten landständischen Rechts.
Bey der ferneren Berathung über die
neue Verwilligungs-Summe wurden die gestern
schon für und wider berührten Gründe noch-
mals erwogen und obgleich der Uebernahme
der jetzt noch vorhandenen 15,000 rthlr.
Schulden entgegen gesetzt wurde, daß solche
Uebernahme mit jener früheren Erklárungs=
schrift nicht im Einklange stehen würde und
lieber die Abzahlung dieser Summe bey der
Chaussee-Kasse selbst noch einige Jahre hinaus
und bis nach Beendigung der jetzt nöthigen
Baue, zu verschieben sen; so sprach sich doch
bey der Mehrheit der Wunsch, als bey wei-