Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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liche Elnnahme an Chaussee-Geldern, möglich 
geworden, war dem Landtage hochst er- 
freulich. 
Bey dem ferneren Inhalte des höchsten 
Decretes, nach welchem jetzt jene 15,000 
rthlr. Schulden auf die Haupt-Landschaffts- 
kasse übernommen und jährlich noch S00 
Gthlr. (die früheren Verwilligungen betrugen 
jaͤhrlich 14,000 rthlt.) zu dem Chaussee-Bau 
im Ganzen, oder, wenn jene Schulden nicht 
übernommen wuͤrden, jaͤhrlich 6500 rthlr. 
verwilligt werden moͤchten, waͤhrend doch, 
nach einer mitgetheilten Uebersicht, in den 
naͤchsten drey Verwilligungsjahren, neben sehr 
bedeutenden Besserungen, noch betraͤchtliche 
neue Baue unternommen werden sollten; 
konnten die von der Section ausgesproche- 
nen Ansichten, auf der einen Seite, daß 
bey dem dermaligen Zustande der Chaussee- 
Kassen und der dagegen für die Landschaffts- 
Kassen anderwärts von neuem erwachsenden 
Mehrausgaben, für jetzt gar keine neuen 
Verwilligungen zu jenem Zwecke zulässig 
seyn dürften, auf der andern Seite, daß 
dem Lande durch den erweiterten Chaussee-Bau 
großer Bortheil erwachse, und es sehr nach- 
theilig werden könne, wenn man die an 
mehreren Orten begonnenen Baue aussetzen 
oder auch nur verzögern wolle, nicht so- 
gleich zu einem Beschlusse führen. Bey viel- 
seitigen Bemerkungen und Erwägungen über 
diesen Gegenstand, wobey die wohlfeile Ad- 
ministration im Eisenachischen und im Neu- 
städtischen Kreise, als die Folge perfön- 
licher Aufopferung, dankbar anerkannt wur- 
de, geschah auch der Vorschlag, daß man 
auf Herabsetzung der hohen Chaussee-Gel- 
der, und auf Einführung des Current-Gel- 
des bey den Einnahmen, antragen ms- 
ge. Diesem Vorschlage wurde jedoch, als 
noch zur Zeit unräthlich, von mehreren Sei- 
ten widersprochen, und der Beschluß sowohl 
hierüber als über die zu verwilligenden Sum- 
men, bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. 
  
Vierzigste Sitzung 
den 9. Februar 1821. 
In Gegenwart von 20. Abgeordncten. 
Die Berathungen über den Landstra- 
ßenbau wurden fortgeseht. Der Landtag 
gieng nochmals näher ein auf die in der 
Dornburger Erklärungsschrift vom öten Janr. 
1810., über die Verhältnisse der verschiede- 
nen Chausseebau-Kassen und über die Wirk- 
samkeit des Landtags bey diesem Zweige der 
Administration, aufgestellten und größten 
Theils sanctionirten Grundsäte, und verei- 
nigte sich wiederholt dahin, daß sämmtli- 
che Chaussee-Gelder, als in Eine gemein- 
schaftliche Kasse fließend, betrachtet werden 
mußten, daher die in dem einen Kreise ein- 
genommenen Gelder auch in einem andern 
Kreise, wo Baue besonders nothwendig woä- 
ren, verwendet werden könnten, und daß 
der Landtag über die vorzunehmenden Baue 
selbst keine nähere Cognition anzustellen ha- 
be, sondern solche lediglich der administrati- 
ven Behörde und der höchsten Anordnung 
überlassen müsse; jedoch vorbehältlich des 
Aten landständischen Rechts. 
Bey der ferneren Berathung über die 
neue Verwilligungs-Summe wurden die gestern 
schon für und wider berührten Gründe noch- 
mals erwogen und obgleich der Uebernahme 
der jetzt noch vorhandenen 15,000 rthlr. 
Schulden entgegen gesetzt wurde, daß solche 
Uebernahme mit jener früheren Erklárungs= 
schrift nicht im Einklange stehen würde und 
lieber die Abzahlung dieser Summe bey der 
Chaussee-Kasse selbst noch einige Jahre hinaus 
und bis nach Beendigung der jetzt nöthigen 
Baue, zu verschieben sen; so sprach sich doch 
bey der Mehrheit der Wunsch, als bey wei-
	        
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