in Betreff der öffentlichen kandtags-
sitzungen zur Berathung, und veranlaßte
eine sehr lebhafte Discussion.
Der erste Grund, welcher für die Oeffent-
lichkeit der Kandtags-Verhandlungen vorge-
bracht wurde, war, daß das Volk dieselbe
wünsche.
Diesem Grund begegnete man dadurch,
daß man sagte, es sey dieser Wunsch nicht
allgemein und komme es dabei weniger auf
den Wunsch selbst, als auf die Motiven des
Wunsches an.
Gegen die Oeffentlichkeit aber (obschon
man nicht verkannte, daß die Oeffentlichkeit
in vielen Beziehungen wunschencwerth sey)
stellte man folgende Grüunde auf:
1) manches Gute, was in der zeitherigen
Verhandlungsform gediehen ist und beim
Bestehen derselben auch fernerhin gewiß
gedeiht, wird bei der Oeffentlichkeit
unterdrückt werden;
2) bei den öffentlichen Sihungen, erhält
das Rednertalent ein unstatthaftes Ueber-
gewicht im Gange der Verhandlungen
und deren Entscheidung;
3) sind bei der Oeffentlichkeit die Abgeord-
neten zu vielen außern Einflüssen und
Wirkungen der Verhältnisse ausgesetzt;
4) nur wenige Staatediener sind so unab-
hängig, daß sie den nachtheiligen Ein-
fluß nicht scheuen sollten, welchen ihre
Offenheit und Freimüthigkeit, ihnen fru-
her oder später, zuziehen könnte;
5) die jetzigen Landtagöabgeordneten, ha-
ben ihre Verpflichtungen unter der
Bedingung übernommen, daß die Ver-
handlungsweise der Landtagögeschäfte die
alte herkômmliche sev.
Indem man zudab, daß Landtags-MDerhand-
lungen den Charakter der Oeffentlichkeit haben
mußten, kam man, um ibnen diesen Charak-
ter zu sichern, dahin uberein, daß die Land-
tags-Verhandlungen wenigstens so bald als
maglich druckschriftlich verbreitet werden muß-
ten. Es kamen hierauf noch andere Grun-
de für die Oeffentlichkeit der Sitzungen zur
Sprache, als:
1) die Oeffentlichkeit sey der einzige Weg,
wie das Publikum sich vollständig über-
zeugen könne, ob es sich in der Wahl
seiner Abgeordneten geirrt habe, oder
nicht;
2) das Publikum verlange keine bünstli-
chen Reden, sondern eine einfache, der
Wahrheit treue Sprache;
3) über den Erfolg der öffentlichen Ver-
handlungen zu sprechen, seny noch zu fruh,
und nicht übereinstimmend mit den
Grundsäßtzen, die man bei andern Neue-
rungen befolge.
Dagegen wurde bemerkt, daß 2 und 3
nur Gegengründe wären auf die vorher aus-
gesprochenen Gründe gegen die Oeffentlichkeit;
was aber den ersten Punkt anlange, so sey
nicht zu glauben, daß nach der zuerst ausge-
sprochenen Ansicht das Publikum, bei der
Oeffentlichkeit der Sitzungen ihre Abgeordne-
ten gründlich zu beurtheilen, Gelegenheit ha-
ben werde.
Ein ausführliches Votum über den Werth
und die Bedeukung der offentlichen Sitzungen,
so wie über die Gefahren und Nachtheile
derselben, welches zu Protokoll gegeben wur-
de, (s. Beilage B.) befestigte die schon im
Landtage verbreitete Ueberzeugung noch mehr,
daß es besser sey, die Landtags-Verhand-
lungen in einer gewählten Form baldigst
drucken zu lassen, und das Publikum durch
den Druck einer Landtags-Ordnung im all-
gemeinen von der Verhandlungoweise des
Landta gé in Kenntniß zu seben.
Bei der Abstimmung über die Frage: Ob
die Heffentlichkeit der Landtags-
Sibungen wünschenswerth sey? er-